Ermittlungsverfahren gegen Rasim Ozan Kütahyalı eingeleitet

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara hat ein Ermittlungsverfahren gegen Rasim Ozan Kütahyalı wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ eingeleitet.

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In einer Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Ankara hieß es: „Es wurde festgestellt, dass die Inhalte, die von dem Twitter-Nutzer ‚Rasim Ozan Kütahyalı @RasimOzan_K‘ am 16. April 2025 geteilt wurden, mit folgendem Wortlaut: ‚Morgen wird der CHP-Parteitag vom November 2023 annulliert.

Es heißt, dass eine vorläufige Zwangsverwaltung für die CHP eingesetzt wird und nach 45 Tagen, am 1. Juni 2025, ein neuer Parteitag der CHP stattfinden soll.

Als Zwangsverwalter soll Hikmet Çetin eingesetzt werden. Aufgrund einer möglichen Aufstandsgefahr wurden zahlreiche Sicherheitskräfte von Istanbul nach Ankara verlegt.

In Ankara wurden alle Urlaubsgenehmigungen für Sicherheitskräfte aufgehoben.

Morgen bereitet sich Ankara auf einen sehr langen Tag vor. Leider sieht die Lage so aus‘, den Straftatbestand der Zuwiderhandlung gegen Artikel 217 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) erfüllen. Daher wurde dieses Protokoll erstellt und unterzeichnet, um festzuhalten, dass von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen Rasim Ozan Kütahyalı wegen Verstoßes gegen Artikel 217 des TCK eingeleitet wurde.“