Ermittlungsverfahren gegen Sinan Çetin eingeleitet

Gegen den Regisseur Sinan Çetin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „Verstoßes gegen das Bebauungsgesetz für den Bosporus“ und „Verursachung von baulicher Verschmutzung“ eingeleitet. Çetin wurde als Beschuldigter zur Aussage vorgeladen.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat gegen den Regisseur Sinan Çetin ein Ermittlungsverfahren wegen „Verstoßes gegen das Bebauungsgesetz für den Bosporus“ und „Verursachung von baulicher Verschmutzung“ eingeleitet. Çetin wurde als Beschuldigter für den 26. Februar um 10:30 Uhr zur Aussage bei der Staatsanwaltschaft vorgeladen.

Der Regisseur Sinan Çetin wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul zur Aussage geladen. Es wird behauptet, dass Çetin auf einem Grundstück im Bezirk Sarıyer unzulässigerweise 4 bis 5 zusätzliche Gebäude errichten ließ.

Aufgrund einer Anzeige gegen Çetin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „Verstoßes gegen das Bebauungsgesetz für den Bosporus und Verursachung von baulicher Verschmutzung“ eingeleitet.

Dem Bericht der Journalistin Ceylan Sever zufolge wird Çetin am Mittwoch, dem 26. Februar, um 10:30 Uhr als Beschuldigter vor dem Staatsanwalt aussagen.