Ernennungen von Richtern und Staatsanwälten im Amtsblatt veröffentlicht
Das Ernennungsdekret des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) für die ordentliche und die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
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Die Beschlüsse des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK), die Namenslisten der Richter der ordentlichen und Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte enthalten, die ihre Dienstzeit in verschiedenen Graden vollendet haben, wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
Der HSK hat die Namenslisten der Richter und Staatsanwälte der ordentlichen und Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt gegeben, die zum Stand April 2025 ihre zweijährige Beförderungsfrist abgeschlossen haben.
Diejenigen, die nicht auf der Liste stehen, aber die Frist erfüllt haben, können innerhalb von 30 Tagen schriftlich eine erneute Prüfung ihres Status beantragen.