Erste 6 Artikel angenommen: Social-Media-Beschränkung für unter 15-Jährige kommt

Die ersten 6 Artikel des Gesetzesentwurfs, der eine Social-Media-Beschränkung für unter 15-Jährige, die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf 16 Wochen sowie verschiedene soziale Regelungen umfasst, wurden in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen.

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Der erste Schritt für den Gesetzesentwurf, der eine Beschränkung der Social-Media-Nutzung für unter 15-Jährige vorsieht und verschiedene Änderungen im Bereich der Sozialpolitik beinhaltet, wurde getan. Die ersten 6 Artikel des Entwurfs, der Änderungen am Sozialdienstleistungsgesetz sowie an einigen anderen Gesetzen vorsieht, wurden in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen.

Im Rahmen der angenommenen Regelungen wird auch das Einkommensteuergesetz geändert. Demnach werden Spenden an Darülaceze in Form von Lebensmitteln, Reinigungsmitteln, Kleidung und Brennstoffen sowie andere Hilfen von der Einkommensteuer befreit.

MUTTERSCHAFTSURLAUB WIRD VERLÄNGERT

Gemäß der im Entwurf enthaltenen Regelung wird die bezahlte Mutterschaftsurlaubszeit für Beamtinnen im Rahmen des Beamtengesetzes von 8 auf 16 Wochen verlängert. Zudem wird der Zeitraum, der auf Wunsch von der Zeit vor der Geburt auf die Zeit nach der Geburt übertragen werden kann, um eine Woche erhöht.

Die Regelung enthält auch Bestimmungen, die darauf abzielen, Beamte dazu zu ermutigen, Pflegeeltern zu werden.

Nach der Annahme der ersten 6 Artikel unterbrach der stellvertretende Parlamentspräsident Tekin Bingöl die Sitzung. Da die Kommission nicht anwesend war, wurde die Sitzung geschlossen, um am selben Tag um 14.00 Uhr wieder zusammenzutreten.

SOCIAL-MEDIA-REGELUNGEN

Einige weitere Regelungen im Entwurf lauten wie folgt:

- Der Anbieter sozialer Netzwerke wird klare, verständliche und benutzerfreundliche Kindersicherungstools bereitstellen. Die Kindersicherungstools werden Mechanismen zur Kontrolle der Kontoeinstellungen, zur Unterstellung kostenpflichtiger Transaktionen wie Käufe, Mieten und kostenpflichtige Mitgliedschaften unter die Erlaubnis oder Zustimmung der Eltern sowie zur Überwachung und Begrenzung der Nutzungsdauer enthalten.

- Der Anbieter sozialer Netzwerke ist verpflichtet, Maßnahmen gegen irreführende Werbung zu ergreifen.

- Anbieter sozialer Netzwerke mit täglich mehr als 10 Millionen Zugriffen aus der Türkei werden in Fällen, in denen ein Aufschub gefährlich ist, die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich und spätestens innerhalb einer Stunde umsetzen und alle notwendigen Vorkehrungen treffen, damit die Inhalte, deren Entfernung oder Sperrung gemäß dem Gesetz angeordnet wurde, nicht auf der eigenen Website veröffentlicht werden.

- Spieleplattformen sind verpflichtet, Inhalte, die nicht ordnungsgemäß bewertet wurden, zu entfernen, unbeschadet ihrer Verantwortung und Verpflichtungen als Inhalts- oder Hosting-Anbieter.

- Spieleplattformen mit Sitz im Ausland, die täglich mehr als 100.000 Zugriffe aus der Türkei verzeichnen, sind verpflichtet, einen Vertreter als natürliche oder juristische Person in der Türkei zu benennen und die Informationen über diesen Vertreter der BTK zu melden.

- Die Spieleplattform wird klare, verständliche und benutzerfreundliche Kindersicherungstools bereitstellen.

- Die Kindersicherungstools werden Mechanismen zur Kontrolle der Kontoeinstellungen sowie zur Unterstellung kostenpflichtiger Transaktionen wie Käufe, Mieten und kostenpflichtige Mitgliedschaften unter die Erlaubnis oder Zustimmung der Eltern enthalten.

- Frauen und Kindern, deren Einkommen als unzureichend erachtet wird, wird, sofern keine Entscheidung über eine vorübergehende finanzielle Unterstützung getroffen wurde, gemäß dem im entsprechenden Gesetz festgelegten Satz ein Netto-Taschengeld ohne jegliche Abzüge ausgezahlt.