Erste Stellungnahme von Nasuh Mahruki nach seiner Freilassung: 'Wir haben unseren Glauben keinen Moment verloren'
Nasuh Mahruki, der wegen eines Beitrags in den sozialen Medien verhaftet worden war, wurde nach einem Einspruch bei einem höheren Gericht freigelassen. Nach seiner Freilassung äußerte sich Mahruki über sein Social-Media-Konto: "Wir haben unseren Glauben und unser Vertrauen in das Gewissen, den gesunden Menschenverstand, die hohe Moral des türkischen Volkes sowie in die Gerechtigkeit und die Existenz fairer Juristen keinen einzigen Moment verloren."
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Der ehemalige AKUT-Vorsitzende Nasuh Mahruki, der festgenommen und anschließend inhaftiert wurde, nachdem er die Äußerungen des Vorsitzenden des Hohen Wahlrats (YSK), Ahmet Yener, zur elektronischen Stimmabgabe kritisiert hatte, wurde freigelassen.
Nach Mahrukis Freilassung teilte sein enger Freund, der Journalist Nasuh Bektaş, die ersten Bilder über seinen Instagram-Account.
Bektaş teilte Aufnahmen, auf denen Mahruki mit seiner Familie zu sehen ist, und verwendete in seiner Erklärung die Worte "Endlich" und "Freiheit".
Auch Nasuh Mahruki gab nach seiner Freilassung eine Erklärung über seinen X-Account ab. Mahruki teilte ein Foto mit seiner Familie und schrieb: "Wir haben unseren Glauben und unser Vertrauen in das Gewissen, den gesunden Menschenverstand, die hohe Moral des türkischen Volkes sowie in die Gerechtigkeit und die Existenz fairer Juristen keinen einzigen Moment verloren."
Mahrukis Beitrag lautet wie folgt:
"Wir sind wieder vereint…
Wir haben unseren Glauben und unser Vertrauen in das Gewissen, den gesunden Menschenverstand, die hohe Moral des türkischen Volkes sowie in die Gerechtigkeit und die Existenz fairer Juristen keinen einzigen Moment verloren.
Wir danken allen unendlich, die an unserer Seite waren, uns das Gefühl gaben, dass sie bei uns sind, und die uns auf jede erdenkliche Weise unterstützt haben oder dies versucht haben.
Wir lieben euch alle sehr und sind stolz auf euch."
WAS WAR PASSIERT?
Mahruki war vor 15 Tagen wegen seiner Kritik an der Behauptung, dass auf ein elektronisches Wahlsystem umgestellt werde, unter dem Vorwurf der "öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen" inhaftiert worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren für Mahruki gefordert.
Mahruki wird sich am 26. Dezember vor Gericht verantworten müssen.