Erster Rückschritt bei der Bestellung von Zwangsverwaltern für Geflügelunternehmen: Maßnahme für 4 Firmen gestoppt
Das Gericht hat die Einsprüche von Gedik Piliç, Erpiliç, Keskinoğlu und Lezita geprüft, gegen die im Rahmen einer Untersuchung Zwangsverwalter zur Überwachung bestellt worden waren, und entschieden, die Maßnahme für diese Unternehmen auszusetzen.
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Im Rahmen der gegen die Geflügelfleischbranche laufenden Ermittlungen gibt es einen ersten Rückschritt bei der Maßnahme, Zwangsverwalter zur Überwachung in einigen Unternehmen einzusetzen.
Nach Informationen des Journalisten Ali Ekber Yıldırım beendet die Entscheidung die Zwangsverwaltung für vier führende Produzenten der Branche.
Es wird erwartet, dass die Anträge der anderen Unternehmen, für die im Rahmen der Untersuchung Zwangsverwalter bestellt wurden, in den kommenden Tagen ebenfalls geprüft werden.
Yıldırım teilte mit, dass für den 17. Juni erwartet werde, dass auch die übrigen Anträge abgeschlossen und die Bestellung von Zwangsverwaltern zur Überwachung vollständig aufgehoben werde.
WIE VERLIEF DER ERMITTLUNGSPROZESS?
Die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungen waren aufgrund von Vorwürfen unlauterer Preiserhöhungen und einer Störung der Marktmechanismen in der Geflügelfleischbranche eingeleitet worden.
Im Zuge der Ermittlungen wurden bei Operationen mit Sitz in Istanbul zahlreiche Führungskräfte festgenommen; zudem wurde für die Unternehmen Banvit, Akpiliç, Bakpiliç, Aspiliç, Bupiliç, Erpiliç, Gedik Pazarlama, Hastavuk, Keskinoğlu, Şenpiliç, Orvital, Aypi und Lezita die Bestellung von Zwangsverwaltern zur Überwachung angeordnet.
AUCH WETTBEWERBSUNTERSUCHUNGEN IM FOKUS
Die Geflügelfleischbranche stand in den letzten Jahren auch durch Untersuchungen der Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu) im Fokus. Die Wettbewerbsbehörde hatte nach Abschluss ihrer Untersuchung im Jahr 2025 gegen 13 in der Branche tätige Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 3,7 Milliarden Lira verhängt.