Erwartete Strafe der SPK: Geldstrafe für 'Anlageempfehlungen'

Die SPK hat gegen Halil İbrahim Babadağı eine Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen 892 Tausend 770 Lira verhängt, mit der Begründung, dass er seinen Followern über sein Social-Media-Konto Kauf- oder Halteempfehlungen gegeben und anschließend die in seinem Besitz befindlichen Aktien verkauft habe.

Hürriyet

Der Vorsitzende des Kapitalmarktrates (SPK), İbrahim Ömer Gönül, hatte erklärt, dass man die Empfehlungen, die über soziale Medien an Aktienanleger gerichtet werden, verfolge und dass Maßnahmen sowohl gegen Konten, die Anlageempfehlungen geben, als auch gegen solche, die unter dem Deckmantel der Ausbildung Aktien empfehlen, ergriffen würden. Gönül hatte darauf hingewiesen, dass die letzte mögliche Maßnahme die Schließung der Konten sei.

ERSTE STRAFE VERHÄNGT

Nach Gönüls Ankündigung von gestern wurde die erste Strafe vollstreckt. Die SPK verhängte gegen Halil İbrahim Babadağı eine Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen 892 Tausend 770 Lira, mit der Begründung, dass er nach der Veröffentlichung von Kauf- oder Halteempfehlungen in den sozialen Medien Aktien der Unternehmen Oyak Çimento Fabrikaları AŞ (OYAKC), Martı Otel İşletmeleri AŞ (MARTI), Europen Endüstri İnşaat Sanayi ve Ticaret AŞ (EUREN), Alarko Gayrimenkul Yatırım Ortaklığı AŞ (ALGYO), Tureks Turizm Taşımacılık AŞ (TUREX), Petkim Petrokimya Holding AŞ (PETKM), Galata Wind Enerji AŞ (GWIND), Karsan Otomotiv Sanayii ve Ticaret AŞ (KARSN) und Aksa Enerji Üretim AŞ (AKSEN) verkauft habe.