Fahrzeug eines Rasers wird versteigert

Gemäß einem im März in Österreich in Kraft getretenen Gesetz wird erstmals das Fahrzeug eines 17-jährigen Rasers versteigert.

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Die strengen Verkehrsregeln, die am 1. März 2024 in Österreich in Kraft getreten sind, sehen für Raser schwerwiegende Sanktionen vor. Im Rahmen dieser Vorschriften wurde es möglich, die Fahrzeuge von Fahrern, die die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten, zu beschlagnahmen und diese bei einer Auktion zum Verkauf anzubieten. Gemäß der neuen Regelung wird nun erstmals ein beschlagnahmtes Fahrzeug versteigert.

Den vorliegenden Informationen zufolge wurde das Fahrzeug eines 17-jährigen Fahrers beschlagnahmt, der auf der Westautobahn A1 in der Nähe von Wien die Geschwindigkeitsbegrenzung um 98 km/h überschritten hatte. Der VW Passat des jungen Fahrers wird nun versteigert.

Dem Bericht von Son Haber zufolge hat der aus der Nähe von Salzburg stammende Fahrer das Recht, Berufung einzulegen, doch die Behörden geben an, dass die Erfolgsaussichten gering seien. 

REGEL GILT AUCH FÜR AUSLÄNDISCHE FAHRER

Nach den neuen Verkehrsregeln müssen Fahrer, die die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts um 80 km/h und außerorts um 90 km/h überschreiten, nicht nur vorübergehend ihren Führerschein abgeben; ihre Fahrzeuge können zudem beschlagnahmt und bei einer Auktion zum Verkauf angeboten werden.

Diese Regeln gelten sowohl für einheimische als auch für ausländische Fahrer. Miet- oder Leasingfahrzeuge können jedoch aufgrund von Eigentumsrechten Dritter nicht versteigert werden. 

Auch in Dänemark gibt es eine ähnliche Praxis, bei der Fahrzeuge von Rasern beschlagnahmt und versteigert werden können.