Fatih Altaylı enthüllt: Schauen Sie mal, wer der Anwalt von Rasim Ozan Kütahyalı ist! 'Seine Schwester kennen Sie alle...'
Der Journalist Fatih Altaylı gab bekannt, dass der Anwalt von Rasim Ozan Kütahyalı Burak Mengü ist, der Bruder der Journalistin Nevşin Mengü. Altaylı übermittelte zudem die Aussage des Anwalts, dass Kütahyalı kein Kronzeuge sei.
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Der Journalist Fatih Altaylı hat in seiner Kolumne ein bemerkenswertes Detail über das gegen Rasim Ozan Kütahyalı laufende Verfahren enthüllt. Altaylı berichtete, dass Burak Mengü, der Bruder der Journalistin Nevşin Mengü, die Verteidigung von Kütahyalı übernommen hat.
Altaylı erklärte, dass er nach seinem Artikel mit dem Titel „Kulissen und Gerüchte“, in dem er über Operationen gegen bekannte Persönlichkeiten schrieb, eine Nachricht von Burak Mengü auf seinem Telefon erhalten habe.
In der Nachricht, die Mengü ihm schickte, hieß es: „Ich bin Rechtsanwalt Burak Mengü, der Anwalt von Rasim Ozan Kütahyalı. Könnten wir uns treffen, falls es Ihnen passt?“ Altaylı gab an, Mengü in der Vergangenheit während seiner Zeit im Gefängnis kennengelernt zu haben.
Altaylı erklärte, dass Burak Mengü damals in Begleitung eines Anwalts war, der ihn besuchte, und teilte folgende Informationen über dessen Familie mit:
„Ich habe Burak Mengü kennengelernt, als ich im Gefängnis war. Er war in Begleitung eines Anwalts, der mich besuchte. Sein Vater, Şahin Mengü, war mein Anwalt, der sich um meine Prozesse in Ankara kümmerte, als er für die Doğan-Gruppe arbeitete. Seine Schwester Nevşin Mengü kennen Sie wahrscheinlich alle.“
„MEIN MANDANT IST KEIN KRONZEUGE“
Altaylı gab an, Burak Mengü telefonisch kontaktiert zu haben, wobei in dem Gespräch auch die Frage aufkam, ob Kütahyalı im Rahmen der Ermittlungen als Kronzeuge ausgesagt habe.
Laut Altaylıs Artikel sagte Mengü, dass Kütahyalı kein Kronzeuge sei. Die Aussagen von Mengü zu diesem Thema lauten wie folgt:
„Mein Mandant ist kein Kronzeuge geworden. Zumindest nicht, soweit ich weiß. Wenn ich ihn auf dieses Thema anspreche, sagt er ebenfalls, dass er kein Kronzeuge oder Ähnliches sei.“