Festnahmen im Fall Ayhan Bora Kaplan dauern an!
Im Rahmen der Ermittlungen gegen Ayhan Bora Kaplan wurden 4 hochrangige Beamte der Polizeidirektion Ankara festgenommen.
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Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara gab bekannt, dass im Zuge der Ermittlungen gegen Ayhan Bora Kaplan der stellvertretende Polizeichef von Ankara, Murat Çelik, der Leiter der Abteilung zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens, Kerem Öner, dessen Stellvertreter Şevket Demircan sowie ein Polizeibeamter festgenommen wurden.
Im Fall Ayhan Bora Kaplan waren die Ermittlungen aufgrund der Aussagen des geheimen Zeugen Serdar Sertçelik eingeleitet worden. Nachdem die im Rahmen der Ermittlungen suspendierten und deren Wohnungen durchsuchten Polizeibeamten zur Aussage vorgeladen worden waren, folgte eine Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Ankara.
In der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Ankara hieß es: "Bezüglich der in der Aussage des geheimen Zeugen S.S. genannten Vorwürfe wurde von unserer Generalstaatsanwaltschaft ein Haftbefehl gegen vier in der Abteilung zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens der Polizeidirektion Ankara tätige Beamte erlassen und vollstreckt; die Ermittlungsverfahren werden sorgfältig durchgeführt."
WAS WAR GESCHEHEN?
Im Rahmen der von der für Schmuggel- und organisierte Kriminalitätsdelikte zuständigen Ermittlungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Ankara geführten Ermittlungen gegen die in der Öffentlichkeit als kriminelle Organisation Ayhan Bora Kaplan bekannte bewaffnete Bande, war eine Untersuchung zu den in den Medien verbreiteten Video- und Audioaufnahmen des flüchtigen Angeklagten Serdar Sertçelik eingeleitet worden, gegen den ein Verfahren mit der Forderung nach lebenslanger Haft läuft.
Gegen die drei suspendierten Polizeibeamten wurde am 13. Mai eine Hausdurchsuchung zur Sicherstellung digitaler Datenträger durchgeführt. Die Ermittlungen gegen sie dauern wegen Straftaten wie "Verbrechen gegen die verfassungsmäßige Ordnung", "Verschwörung zur Begehung von Straftaten", "Offenlegung von Dienstgeheimnissen", "Versuch der Beeinflussung von Justizorganen, Sachverständigen oder Zeugen" sowie "Begünstigung von Straftätern" an.
Zudem wurde für das Ermittlungsverfahren eine Geheimhaltung angeordnet.