Feuerwerk in Yalova verboten

Wie mitgeteilt wurde, ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern in der gesamten Provinz Yalova untersagt worden.

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In der Erklärung hieß es: "Mit Wirkung vom 28. Juli 2025 ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern innerhalb der Grenzen der Provinz Yalova bis auf Widerruf untersagt. Es wurde beschlossen, gegen Personen, die sich nicht an diese Maßnahme und das Verbot halten, gemäß dem Forstgesetz Nr. 6831, dem Umweltgesetz Nr. 2872, dem türkischen Strafgesetzbuch Nr. 5237 und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Nr. 5326 gerichtliche und/oder verwaltungsrechtliche Schritte einzuleiten."