Freispruch für 2 Personen war erfolgt: Neue Entwicklung im Fall des Mordes an Minguzzi

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anatolien hat gegen das Urteil für zwei Angeklagte Berufung eingelegt, die im Fall der Ermordung des 15-jährigen Mattia Ahmet Minguzzi freigesprochen worden waren.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul-Anatolien hat im Fall des am 24. Januar 2025 auf dem Kadıköy-Dienstagsmarkt erstochenen Mattia Ahmet Minguzzi einen neuen Schritt unternommen. Die Staatsanwaltschaft hat beim Regionalgericht Istanbul Berufung eingelegt, um die Freisprüche und Haftentlassungen der als 'strafmündige Kinder' angeklagten A.Ö. und M.A.D. aufzuheben.

In einer Erklärung zu dem Vorfall wurde mitgeteilt, dass B.B. und U.B., die den Angriff auf Minguzzi verübt hatten, als Haupttäter gefasst und inhaftiert wurden. M.A.D. und A.Ö. waren ebenfalls wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Tat inhaftiert worden. Das 2. Jugendstrafgericht Istanbul-Anatolien verurteilte B.B. und U.B. jedoch am 21. Oktober wegen 'vorsätzlicher Tötung eines Kindes' zu 24 Jahren Haft, während es für A.Ö. und M.A.D. auf Freispruch entschied.

Nachdem die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts am 28. Oktober bei der Staatsanwaltschaft eingegangen war, wurde bekannt gegeben, dass noch am selben Tag Berufung gegen die Freisprüche und Haftentlassungen von A.Ö. und M.A.D. eingelegt wurde. Die Staatsanwaltschaft fordert eine erneute Prüfung dieses Urteils.