Freispruch im Prozess wegen Beleidigung des Präsidenten nach Saraçhane-Protest

Sieben Personen, gegen die wegen der bei einer Protestaktion in Saraçhane gegen die Inhaftierung von Ekrem İmamoğlu und städtischen Beamten skandierten Parolen ein Verfahren eingeleitet worden war, wurden freigesprochen. Das 19. Strafgericht erster Instanz in Istanbul entschied, dass keine ausreichenden Beweise für eine Straftat der Jugendlichen vorlagen.

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Sieben Personen, gegen die wegen der bei einer am 1. Juli 2025 in Saraçhane abgehaltenen Protestaktion gegen die Inhaftierung des Präsidentschaftskandidaten und Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, sowie städtischer Beamter skandierten Parolen ein Verfahren wegen „Beleidigung des Präsidenten“ eingeleitet worden war, wurden freigesprochen.

JUGENDLICHE WURDEN NACH DEM PROTEST FESTGENOMMEN

Nach dem Ende der Aktion wurden einige Jugendliche unter dem Vorwand der von ihnen skandierten Parolen festgenommen und inhaftiert. Diese Entwicklung löste in den sozialen Medien nach den Protesten ein breites Echo aus und stieß in vielen Kreisen auf Kritik.

GERICHT VERKÜNDETE FREISPRUCH

Die sieben Jugendlichen, die sich vor dem 19. Strafgericht erster Instanz in Istanbul verantworten mussten, wurden nach Abschluss des Verfahrens freigesprochen. Das Gericht hatte bereits in einer der Anhörungen die Freilassung der Angeklagten angeordnet.

In der heutigen Verhandlung wurde der Freispruch der Jugendlichen mit der Begründung verkündet, dass „keine ausreichenden Beweise für die Begehung einer Straftat“ vorlägen.