Freitags-Lücke an Universitäten: Vorlesungspläne werden an das Freitagsgebet angepasst

An der juristischen Fakultät der Universität Istanbul wurden für den Freitag keine Vorlesungen angesetzt. Die Bildungsgewerkschaft Eğitim Sen erklärte, dass ähnliche Praktiken an vielen Orten, darunter der Technischen Universität Istanbul (İTÜ) und der Universität Marmara, fortbestehen, und kritisierte: „Das Prinzip der Säkularität in der Bildung wird verletzt.“

12punto

An der juristischen Fakultät der Universität Istanbul, einer der ersten und bedeutendsten juristischen Fakultäten der Türkei, wurden für den Freitag keine Vorlesungen angesetzt.

Die einzige zweistündige Vorlesung zur Geschichte der Revolution, die für das erste Studienjahr vorgesehen ist, wird zudem als Fernunterricht abgehalten.

Die ehemalige CHP-Abgeordnete und Wirtschaftswissenschaftlerin Nur Serter bezeichnete die Situation in einem Artikel als „die Umsetzung der Forderung konterrevolutionärer Kreise, den Freitag zum Feiertag zu erklären, innerhalb der Fakultät“.

Nur Serters Artikel auf 12punto

https://12punto.com.tr/yazarlar/fatma-nur-serter/istanbul-universitesi-hukuk-fakultesinde-cuma-tatili-99868

NUR DIE UNIVERSITÄT ISTANBUL?

Burak Çetiner, Vorsitzender der Universitätssektion Nr. 6 der Bildungsgewerkschaft Eğitim Sen in Istanbul, erklärte, dass diese Praxis an vielen Universitäten angewandt werde. Çetiner äußerte sich wie folgt:

„An vielen Universitäten wird dies teils durch Dekanatsbeschlüsse in bestimmten Fachbereichen, teils durch Entscheidungen der Universitätsleitung für die gesamte Universität umgesetzt. Freitags werden zwischen 12:00 und 14:00 Uhr keine Vorlesungen angesetzt. Beispielsweise werden an der Technischen Universität Istanbul und der Universität Marmara in diesem zweistündigen Zeitfenster generell keine Vorlesungen gehalten. Bei der Erstellung der Vorlesungspläne wird explizit darauf geachtet, die Zeiten an das Freitagsgebet anzupassen. Dies widerspricht nicht nur dem Prinzip der Säkularität in der Bildung, sondern führt auch zu einer diskriminierenden Praxis gegenüber der Religions- und Gewissensfreiheit.“