Frist für die Einreichung der Kandidatenlisten politischer Parteien abgelaufen
Gemäß dem Wahlkalender endete die Frist für die Einreichung der Kandidatenlisten durch die politischen Parteien um 17.00 Uhr. Die Parteien haben bis zum 22. Februar Zeit, etwaige Mängel in ihren Kandidatenlisten zu beheben.
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Gemäß dem Wahlkalender des Hohen Wahlausschusses (YSK) für die am 31. März stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen ist die Frist für die Einreichung der Kandidatenlisten um 17.00 Uhr abgelaufen.
Dem Kalender zufolge wurden die Orte und Wahlurnen, an denen die Wähler ihre Stimme abgeben werden, festgelegt; der Druck und die Verteilung der Wählerinformationsblätter beginnen am 29. Februar. Die Verteilung der Wählerinformationsblätter wird am 24. März abgeschlossen sein.