Frist für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen geändert

Rentner, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können ihre vorübergehend in die Türkei gebrachten Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen nun für einen ununterbrochenen Zeitraum von 4 Jahren im Land belassen.

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Durch einen Präsidialerlass können Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von im Ausland lebenden Rentnern vorübergehend in die Türkei gebracht werden, nun ununterbrochen 4 Jahre lang im Land bleiben. Der entsprechende Präsidialerlass wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Mit der Neuregelung erhalten Rentner, die ihren Wohnsitz außerhalb des türkischen Zollgebiets haben, sowie ausländische Rentner mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei die Möglichkeit, auf Antrag vor Ablauf der für ihre Fahrzeuge gewährten Frist eine Verlängerung von bis zu 730 Tagen zu erhalten, ohne dass die Person oder das Fahrzeug das Land verlassen muss.

Damit wurde es für Rentner aus dem Ausland möglich, ihre vorübergehend in die Türkei gebrachten Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen für einen ununterbrochenen Zeitraum von 4 Jahren im Land zu belassen.

Darüber hinaus können Bürger, die von diesem Recht Gebrauch machen und ihr Fahrzeug nach einem 4-jährigen Aufenthalt in der Türkei ins Ausland bringen, das Fahrzeug erneut für einen Zeitraum von 4 Jahren in die Türkei einführen, sofern sie sich mit ihrem Fahrzeug mindestens 185 Tage außerhalb des Landes aufgehalten haben.

Die einmonatige Frist, die Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation gewährt wird, die ohne Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen mit ihren Fahrzeugen in die Türkei einreisen möchten, gilt nun auch für Personen, die aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland einreisen.