Annullierung von İmamoğlus Diplom vor Gericht: Strafanzeige gegen die Leitung der Universität Istanbul! Präzedenzfälle einzeln dargelegt
Nach der Annullierung des Diploms des abgesetzten Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu wurde wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte Strafanzeige gegen das Rektorat und die Mitglieder des Verwaltungsrats der Universität Istanbul erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag unter der Nummer 2025/6307 entgegengenommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
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Der Prozess um die Annullierung des Diploms des abgesetzten und inhaftierten Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu wurde vor Gericht gebracht. Hasan Kulaksız, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Liberaldemokratischen Partei (LDP), hat Strafanzeige gegen das Rektorat und die Mitglieder des Verwaltungsrats der Universität Istanbul erstattet. Der Antrag wurde von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft unter der Nummer 2025/6307 entgegengenommen und offiziell in das Ermittlungsstadium überführt.
BETONUNG AUF DER UNWIDERRUFLICHKEIT ERWORBENER RECHTE
In der Strafanzeige vom 11. April 2025 wird dargelegt, dass das Diplom von İmamoğlu im Jahr 1994 von der Universität Istanbul mit Genehmigung des Dekanats und des Rektorats ausgestellt und in die offiziellen Register eingetragen wurde. Kulaksız betonte, dass die Annullierung des Diploms gegen den Grundsatz der „Unwiderruflichkeit erworbener Rechte“ sowie gegen grundlegende Rechte verstoße, die unter dem Schutz des Rechtsstaatsprinzips stehen.
''FEHLER DER VERWALTUNG KÖNNEN NICHT DEM BÜRGER ZUR LAST GELEGT WERDEN''
Laut einem Bericht von Türker Karapınar von T24 wird in der Anzeige daran erinnert, dass der Verwaltungsrat der Universität Istanbul am 18. März 2025 die Annullierung des Diploms mit der Begründung beschloss, der „Name der Universität sei falsch geschrieben“. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass diese Annullierung keine neue rechtliche Grundlage oder akademische Bewertung enthalte, und folgende Aussagen wurden getroffen:
„Dieser Vorgang bedeutet, dass die Verwaltung ihr eigenes Verschulden dem Bürger zur Last legt. Ein ordnungsgemäß genehmigtes und in der Vergangenheit rechtskräftig gewordenes Diplom willkürlich zu annullieren, schadet der administrativen Zuverlässigkeit und der Vorhersehbarkeit des Rechts eindeutig.“
WARNUNG VOR EINGRIFFEN IN GRUNDRECHTE
In der Anzeige wurde zudem betont, dass die Annullierung des Diploms nicht nur die individuellen Rechte von İmamoğlu, sondern auch den Wählerwillen beeinträchtige. Eine solche Verfügung der Verwaltung stelle einen Eingriff in das aktive und passive Wahlrecht dar.
PRÄZEDENZFÄLLE AUFGELISTET
In der Anzeige wurden das Urteil des Verfassungsgerichts im Fall Abidin Pişkin sowie Entscheidungen des Strafsenats des Kassationshofs und des 2. Strafsenats zur Unwiderruflichkeit rechtskräftiger Dokumente als Beispiele angeführt. Diese Präzedenzfälle wurden als Belege für die Rechtswidrigkeit der Annullierung vorgebracht.
Kulaksız forderte in seiner Anzeige die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen der Universität Istanbul gemäß Artikel 257 (Amtsmissbrauch) und Artikel 309 (Verfassungsbruch) des türkischen Strafgesetzbuches (TCK). Zudem wurden schwere Vorwürfe wie der Eingriff in das Wahlrecht und die Schädigung der demokratischen Ordnung erhoben.
ANTRAG AUF MASSNAHMEN GEGEN BEWEISMITTELVERNICHTUNG
In der Anzeige wurde gefordert, dass für eine ordnungsgemäße Durchführung der Ermittlungen die internen Korrespondenzen, digitalen Aufzeichnungen, Entscheidungsprotokolle und die Berichte der zuständigen Kommissionen der Universität als Beweismittel sichergestellt werden. Zudem wurde betont, dass der Prozess zügig und transparent verlaufen müsse.
Nach Informationen aus Quellen wird die Entgegennahme der Akte durch die Staatsanwaltschaft zwar als üblicher Schritt bewertet, es wird jedoch erwartet, dass der Prozess im Rahmen der Gesetzgebung des Hochschulrats (YÖK) geführt wird. Sollte der YÖK keine Genehmigung erteilen, könnte der Rechtsweg über den Staatsrat (Danıştay) fortgesetzt werden.