Auch Nutzer von Heim-Internet betroffen: Sonderkommunikationssteuer steigt
Die für das Jahr 2024 auf 400 Lira festgelegte Sonderkommunikationssteuer (ÖİV) wird ab dem 1. Januar 2025 auf jährlich 575 Lira angehoben. Mit dieser neuen Regelung steigt der monatliche Steuerbetrag auf 47 Lira und 91 Kurus. Zudem wird neben Telefonanschlussinhabern auch bei Nutzern von Heim-Internet ein Steuerabzug in Höhe von 10 Prozent erhoben.
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Die neuen Steuerbeträge werden weiterhin bekannt gegeben.
Es wurde mitgeteilt, dass die von GSM-Anschlussinhabern erhobene Sonderkommunikationssteuer ab dem 1. Januar 2025 575 Lira betragen wird.
Die Sonderkommunikationssteuer, die in der Türkei nach dem Erdbeben von 1999 eingeführt wurde, wird monatlich von Telefonanschlussinhabern eingezogen.
Die für 2024 auf 400 Lira festgelegte ÖİV wird ab dem 1. Januar 2025 erhöht und 575 Lira betragen.
Nach Informationen von Ekonomim wurde die monatliche Gebühr, die von Personen erhoben wird, die einen neuen Anschluss erwerben – unabhängig davon, ob es sich um einen Vertragstarif oder eine Prepaid-Karte handelt –, auf 47 Lira und 91 Kurus berechnet.
Die Steuer auf Telefone wird zudem bei Nutzern von Heim-Internet in Höhe von 10 Prozent erhoben. Die Sonderkommunikationssteuer deckt im Allgemeinen elektronische Kommunikations- und Rundfunkdienste ab.