Das Datum für die Bekanntgabe der Standorte für den bezahlten Wehrdienst 2025 steht fest! Ankündigung erfolgt über e-Devlet
Die Standorte für den bezahlten Wehrdienst im Jahr 2025 werden am 23. Januar über das e-Devlet-Portal bekannt gegeben. Wehrpflichtige, die einen Antrag auf bezahlten Wehrdienst gestellt haben, können ihre Einheiten für die militärische Grundausbildung sowie ihre Einberufungstermine einsehen. Wann werden die Standorte für den bezahlten Wehrdienst bekannt gegeben? Hier sind die Details...
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Das Datum für die Bekanntgabe der Standorte für den bezahlten Wehrdienst steht fest. In einer Erklärung des Verteidigungsministeriums wurde mitgeteilt, dass die Informationen zu den Einheiten, in denen die Bürger, die den bezahlten Wehrdienst leisten, ihre 21-tägige Grundausbildung absolvieren werden, sowie ihr Status und die Termine, an denen sie ihre Einberufungsunterlagen erhalten können, auf der Website "www.turkiye.gov.tr" veröffentlicht wurden.
WANN WIRD DER BEZAHLTE WEHRDIENST BEKANNT GEGEBEN?
Die Klassifizierungsergebnisse der Wehrpflichtigen, die im Jahr 2025 den bezahlten Wehrdienst antreten werden, werden am 23. Januar 2025 über e-Devlet und bei den Wehrdienststellen bekannt gegeben.
Wehrpflichtige, die nach dem 23. Januar 2025 (einschließlich dieses Datums) vom bezahlten Wehrdienst zurücktreten, können sich nicht erneut für den bezahlten Wehrdienst bewerben.
EINBERUFUNGSTERMINE FÜR DEN BEZAHLTEN WEHRDIENST
Wehrpflichtige, die sich für den bezahlten Wehrdienst beworben und die Zahlung geleistet haben, werden im Jahr 2025 zu den Einberufungs- und Entsendungszeiträumen für ihre einmonatige Grundausbildung einberufen. Die Termine, an denen die Wehrpflichtigen für den bezahlten Wehrdienst einberufen werden, lauten wie folgt;
02. Februar 2025
01. März 2025
03. April 2025
08. Mai 2025
12. Juni 2025
10. Juli 2025
07. August 2025
04. September 2025
07. Oktober 2025
06. November 2025
04. Dezember 2025
Wehrpflichtige können auf Antrag Änderungen der Einberufungs- und Entsendungszeiträume vornehmen, sofern dies innerhalb des Jahres 2025 erfolgt und auf der Grundlage der für die bestehenden Grundausbildungspläne festgelegten Kontingente geschieht. Dies kann über die e-Devlet-Anwendung "Askerliğim" oder bei der nächstgelegenen Wehrdienststelle bis zu 10 Tage vor dem geplanten Einberufungstermin und maximal dreimal erfolgen.
Da sich die wählbaren Einberufungs- und Entsendungszeiträume je nach aktueller Kontingentsituation ändern können, sollten die Wehrpflichtigen diesen Umstand bei ihren Präferenzen berücksichtigen. Für Einberufungs- und Entsendungszeiträume, für die keine Grundausbildung geplant ist oder deren Kontingent erschöpft ist, werden keine Auswahlmöglichkeiten angeboten. Ob die über e-Devlet beantragten Änderungen der Einberufungs- und Entsendungszeiträume erfolgreich waren, kann über die Dienste "Sınıflandırma Celp ve Sevk İşlemleri" (Klassifizierungs-, Einberufungs- und Entsendungsvorgänge) oder "Askerlik Durum Belgesi Sorgulama" (Abfrage der Wehrdienststatusbescheinigung) verfolgt werden. Die Wehrpflichtigen können ihre Einberufungsunterlagen ab 10 Tage vor dem jeweiligen Einberufungs- und Entsendungszeitraum über e-Devlet oder bei der Wehrdienststelle abholen.