Der Mord an Mattia Ahmet Minguzzi war absehbar... Vorstrafenregister der Täter enthüllt!
Im Prozess um die brutale Ermordung des 15-jährigen Mattia Ahmet Minguzzi in Kadıköy kam heraus, dass die beiden jugendlichen Angeklagten bereits vor der Tat in auffällige Straftaten verwickelt waren. Einer der Angeklagten wurde mit einem Fleischerbeil aufgegriffen, der andere war in einen Vorfall mit Messerdrohung und erzwungenem Handkuss verwickelt. In beiden Fällen wurden die Verfahren jedoch eingestellt. Hier sind die Einzelheiten...
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Mattia Ahmet Minguzzi, der 15-jährige Sohn des berühmten italienischen Kochs Andrea Minguzzi und der Cellistin Yasemin Akıncılar, war am 24. Januar 2025 auf dem historischen Salı Pazarı in Kadıköy, Istanbul, beim Einkaufen mit einer Person namens B.B. zusammengestoßen.
Während des Streits verletzte B.B. Minguzzi mit einem mitgeführten Messer an fünf Stellen, während sein 16-jähriger Freund U.B. wiederholt auf den am Boden liegenden, blutenden Jungen eintrat.
Mattia Ahmet wurde schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert und verlor am 7. Februar 2025 nach einem 14-tägigen Überlebenskampf sein Leben.
ANKLAGESCHRIFT ANGENOMMEN, UNTERSUCHUNGSHAFT DAUERT AN
Die Generalstaatsanwaltschaft Anadolu hat eine Anklageschrift gegen die beiden Angeklagten wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes“ erstellt und fordert Freiheitsstrafen zwischen 18 und 24 Jahren.
Das 2. Jugendstrafgericht Anadolu in Istanbul nahm die Anklageschrift an und entschied bei der ersten Verhandlung am 10. April, dass die Untersuchungshaft der Angeklagten fortgesetzt wird. Die Verhandlung wurde auf den 8. Mai vertagt.
MIT HACKMESSER AUFGEGRIFFEN
Laut einem Bericht der Zeitung Sabah wurde der Hauptverdächtige des Mordes, B.B., nur einen Monat vor der Tat, am 16. Dezember 2024, bei einer Personenkontrolle in Kadıköy mit einem Hackmesser aufgegriffen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „unerlaubten Erwerbs, Tragens oder Besitzes von Messern oder anderen Werkzeugen“ eingeleitet.
In seiner Aussage behauptete B.B., sein Vater sei Pide-Bäcker und er habe das Hackmesser gekauft, um Pide zu schneiden; er beteuerte seine Unschuld.
Nach einer kriminaltechnischen Untersuchung wurde festgestellt, dass das Hackmesser nicht unter das „Gesetz über Schusswaffen, Messer und andere Werkzeuge“ falle. Aufgrund dieses Gutachtens stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein und sandte ein Schreiben an die Polizei zur Rückgabe des Hackmessers an B.B.
WIEDER EINE EINSTELLUNG
Gegen den anderen Angeklagten, U.B., wurde am 8. Mai 2024 ein Ermittlungsverfahren wegen eines anderen Gewaltvorfalls eingeleitet. Der 17-jährige A.H. wurde zusammen mit E.K.S. von U.B. und dessen Freunden, denen sie im Bus begegnet waren, in einen Park in Çekmeköy gebracht.
Angeblich bedrohte die vierköpfige Gruppe den Jugendlichen mit einem Messer, schlug ihn, zwang ihn, ihre Hand zu küssen, filmte diese Momente und veröffentlichte sie in den sozialen Medien.
Auf die Anzeige von A.H. hin wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mit der Begründung ein, dass für den Vorwurf der „Bedrohung mit einer Waffe“ keine ausreichenden Beweise vorlägen.