Details zur YDK-Entscheidung über die Entlassung der Leutnants: 4 Mitglieder haben widersprochen!

Die Leutnants, die nach der Abschlussfeier den Offizierseid leisteten, die Säbel kreuzten und den Slogan „Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals“ riefen, wurden unter dem Vorwand der Disziplinlosigkeit aus den türkischen Streitkräften (TSK) entlassen. Details zur Entscheidung des Hohen Disziplinarrats (YDK) des Verteidigungsministeriums wurden bekannt.

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Details zur YDK-Entscheidung über die Entlassung der Leutnants: 4 Mitglieder haben widersprochen!

Nach der Abschlussfeier der Militärakademie der Nationalen Verteidigungsuniversität am 30. August 2024 hatten die Leutnants ihre Säbel gekreuzt, den Offizierseid abgelegt und anschließend „Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals“ gerufen.

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Nachdem die regierungsnahen Medien die Leutnants ins Visier genommen hatten, erklärte der AKP-Vorsitzende und Präsident Recep Tayyip Erdoğan: „Gegen wen zieht ihr diese Säbel? Alle notwendigen Untersuchungen werden diesbezüglich durchgeführt, und die wenigen Unwissenden dort werden ebenfalls aussortiert.“

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Nach dieser Erklärung von Erdoğan wurden Ebru Eroğlu, Batuhan Gazi Kılıç, Deniz Demirtaş, Talip İzzet Akarsu, Serhat Gündar sowie die drei Disziplinarvorgesetzten Oberst Alper Topsakal, Oberstleutnant Halit Türkoğlu und Major Murat Öztürk mit Stimmenmehrheit aus den TSK entlassen.

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5 MITGLIEDER STIMMTEN FÜR DEN AUSSCHLUSS, 4 MITGLIEDER DAGEGEN

Dem Bericht von Tarık Işık von der Zeitung Nefes Gazetesi zufolge stimmten 5 Mitglieder des Hohen Disziplinarrats der Landstreitkräfte für den „Ausschluss“, während 4 Mitglieder gegen die Entscheidung stimmten. Es wird erwartet, dass der Widerstand der 4 Mitglieder den Prozess der Leutnants bei ihrer Suche nach Gerechtigkeit positiv beeinflussen könnte. Die Leutnants haben das Recht, innerhalb von 60 Tagen Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

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AUGEN AUF DEN KASSATIONSHOF GERICHTET

Namık Öztürk, einer der Anwälte der Leutnants, hatte bei der Generalstaatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet, mit der Behauptung, dass einige Kommandeure während des Ermittlungsverfahrens Druck ausgeübt hätten, um ihre Meinungen zu ändern.

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In der Strafanzeige wurde behauptet, dass Dokumente aus der Akte entfernt wurden. Als die Akte zum zweiten Mal an das EDOK-Kommando der Landstreitkräfte gelangte, seien die ursprünglichen Stellungnahmen und Vorschläge einiger Vorgesetzter nicht mehr in der Akte enthalten gewesen; stattdessen hätten sich dort von diesen Vorgesetzten neu verfasste Stellungnahmen und Vorschläge befunden, wodurch der Inhalt der Akte verändert worden sei.

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Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara erklärte, dass sich unter den Angezeigten auch Personal im Generalsrang befinde und daher die Befugnis zur Erteilung einer Ermittlungsgenehmigung beim Verteidigungsminister liege. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Beschluss zur „Unzuständigkeit“ und sandte die Ermittlungsakte an die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof (Yargıtay). Die Entscheidung des Kassationshofs wird ein wichtiger Meilenstein im Rechtsstreit der Leutnants sein.