Eilmeldung im Fall Narin Güran: Entscheidung über Mutter Yüksel Güran gefallen
Im Mordfall der achtjährigen Narin Güran in Diyarbakır wurde der Einspruch gegen die Inhaftierung der Mutter, Yüksel Güran, zurückgewiesen. Mutter Güran war zu einer lebenslangen Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen verurteilt worden. Das 9. Schwurgericht von Diyarbakır entschied, dass die Untersuchungshaft fortgesetzt wird.
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Der Prozess um die Ermordung der 8-jährigen Narin Güran in Diyarbakır, die das Gewissen der Öffentlichkeit zutiefst erschüttert hat, war am 28. Dezember abgeschlossen worden.
Die inhaftierten Angeklagten, Mutter Yüksel, Bruder Enes und Onkel Salim Güran, wurden wegen "gemeinschaftlichen vorsätzlichen Mordes an einem Kind" jeweils zu lebenslanger Haft mit erschwerten Bedingungen verurteilt, während Nevzat Bahtiyar wegen "Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln einer Straftat" eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten erhielt.
EINSPRUCH GEGEN DIE INHAFTIERUNG VON MUTTER YÜKSEL GÜRAN
Der Anwalt von Mutter Yüksel Güran hatte beim 8. Schwurgericht von Diyarbakır, wo der Prozess stattfand, einen Antrag auf Haftentlassung seiner Mandantin eingereicht.
GERICHT LEHNT HAFTENTLASSUNGSANTRAG AB
Das 9. Schwurgericht von Diyarbakır prüfte den Antrag und kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung des 8. Schwurgerichts von Diyarbakır vom 28. Dezember 2024 zur Fortdauer der Untersuchungshaft von Yüksel Güran keine Unstimmigkeiten aufweise und die Entscheidung verfahrens- und gesetzeskonform sei. Der Antrag der Anwälte der Angeklagten auf Haftentlassung wurde daher abgelehnt und die Fortdauer der Untersuchungshaft einstimmig beschlossen.
Eilmeldung im Fall Narin Güran: Entscheidung über Mutter Yüksel Güran gefallen
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