Elektronisches Inserate-Verifizierungssystem gestartet: Kampf gegen gefälschte Anzeigen beginnt
Zum 1. Januar 2025 wurde das Elektronische Inserate-Verifizierungssystem (EİDS) offiziell in Betrieb genommen. Mietanzeigen können nun nur noch für Immobilien geschaltet werden, deren Berechtigung verifiziert wurde, um so gegen gefälschte Inserate vorzugehen.
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Zum 1. Januar 2025 wurde das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem (EİDS) in Betrieb genommen. Im Rahmen der neuen Regelung können Mietanzeigen nur noch für Immobilien geschaltet werden, deren Berechtigung verifiziert wurde. Mit diesem System soll die Verbreitung von Fake-Anzeigen verhindert und die Benachteiligung von Verbrauchern reduziert werden.
Der Immobilienexperte Mustafa Hakan Özelmacıklı erläuterte die Details der Regelung:
Die Identität der Inserenten sowie die Eigentumsverhältnisse der Immobilien werden überprüft.
Mietanzeigen können nur mit Zustimmung des Eigentümers durch autorisierte Immobilienunternehmen veröffentlicht werden.
FAKE-ANZEIGEN WERDEN DER VERGANGENHEIT ANGEHÖREN
Mit dem neuen System werden Betrugsversuche durch gefälschte Anzeigen und irreführende Informationen unterbunden. Häufige Betrugsmethoden, wie etwa das Anbieten von nicht existierenden Villen in Urlaubsregionen, werden durch dieses System verhindert.
WIE ERFOLGT DIE BERECHTIGUNGSVERIFIZIERUNG?
Eigentümer können Anzeigen freigeben, indem sie sich über e-Devlet einloggen:
1.Sie wählen ihre Immobilie aus und erteilen die Erlaubnis zur Anzeigenschaltung.
2.Sie geben die Nummer des autorisierten Immobilienunternehmens an.
3.Diese Autorisierung umfasst lediglich die Erlaubnis zur Anzeigenschaltung; sie berechtigt nicht zu Transaktionen im Grundbuchamt oder zum Abschluss von Mietverträgen.
Anzeigen, die über das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem verifiziert wurden, erhalten ein Logo auf den Plattformen. Mit diesem Logo wird die Echtheit der Anzeige bestätigt.
STRAFEN BEGINNEN BEI 100 TAUSEND TL
Anzeigenersteller oder Plattformen, die sich nicht an die Regeln des Systems halten, müssen mit Strafen ab 100 Tausend TL rechnen. Wer eine Anzeige schaltet, ohne die Genehmigung des Eigentümers eingeholt zu haben, wird zur Zahlung einer Strafe verpflichtet.
AUCH SOCIAL-MEDIA-ANZEIGEN SIND BETROFFEN
Das System umfasst nicht nur Immobilienplattformen, sondern auch Anzeigen, die über soziale Medien geschaltet werden. Anzeigen von Immobilienunternehmen ohne Berechtigungsnachweis oder von privaten Social-Media-Konten unterliegen ebenfalls dieser Regelung.
WAS PASSIERT MIT ALTEN ANZEIGEN UND VERKAUFSANZEIGEN?
Die neue Regelung gilt nur für Anzeigen, die ab dem 1. Januar 2025 geschaltet werden. Zuvor geschaltete und noch aktive Anzeigen fallen nicht unter diese Regelung.
Eine Berechtigungsprüfung für zum Verkauf stehende Immobilien wurde bisher noch nicht eingeführt. Immobilienexperten erwarten jedoch, dass diese Anwendung künftig auch für Verkaufsanzeigen gelten wird.
ZIEL: VERBRAUCHERSCHUTZ UND TRANSPARENZ
Das Elektronische Anzeigen-Verifizierungssystem zielt darauf ab, die Benachteiligung von Verbrauchern zu verringern und für Transparenz im Immobiliensektor zu sorgen. Es wird erwartet, dass das System Fake-Anzeigen eliminiert und die Zuverlässigkeit des Marktes erhöht.