Er hatte gesagt, sie würde 'ihr Archiv mitbringen': AKP-Mitglied Şamil Tayyar behauptet, Ela Rümeysa Cebeci sei zur Kronzeugin geworden – Staatsanwaltschaft nimmt Stellung
Das AKP-Mitglied Şamil Tayyar behauptete, die im Rahmen einer Drogenermittlung festgenommene Nachrichtensprecherin Ela Rümeysa Cebeci sei zur Kronzeugin geworden. Nach Tayyars aufsehenerregender Behauptung gab die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eine Stellungnahme ab.
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Die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführte Drogenermittlung bleibt ein zentrales Thema.
Nach der Festnahme des ehemaligen Habertürk-Chefredakteurs Mehmet Akif Ersoy wurde auch die Moderatorin Ela Rümeysa Cebeci, deren Drogentest positiv ausfiel, festgenommen und in ein Gefängnis überstellt.
Bei der Untersuchung von Cebecis Telefon gelangten Korrespondenzen mit dem Fenerbahçe-Präsidenten Sadettin Saran an die Presse.
Sadettin Saran, der im Rahmen derselben Ermittlung aussagte, wurde unter gerichtlicher Aufsicht freigelassen.
Der ehemalige AKP-Abgeordnete Şamil Tayyar merkte an, dass sich der Umfang der laufenden Drogenermittlung ausweiten könnte.
Tayyar erklärte, dass jedes Geständnis neue Festnahmen und Haftbefehle nach sich ziehen werde, und stellte eine bemerkenswerte Behauptung über Ela Rümeysa Cebeci auf.
Im Gespräch mit TGRT Haber sagte Şamil Tayyar Folgendes:
„Vertrauen Sie meinem Wort. Rümeysa Cebeci ist zur Kronzeugin geworden. Sie hat sich bereit erklärt, ihr gesamtes Archiv der Staatsanwaltschaft auszuhändigen. Wahrscheinlich wird sie in den kommenden Tagen erneut vernommen, und nach der Überprüfung ihrer neuen Informationen könnte eine Freilassung in Betracht kommen.
Unter den bisher gewonnenen Informationen befinden sich wichtige Namen, jedoch keine Politiker. Es handelt sich eher um Personen aus der Geschäftswelt und Finanzkreisen.“
Nach den Behauptungen von Şamil Tayyar gab die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eine Erklärung ab.
Die Generalstaatsanwaltschaft wies die Behauptung zurück und erklärte, dass Ela Rümeysa Cebeci bisher keinen Antrag auf Anwendung der Kronzeugenregelung gestellt habe.