Haftstrafe für Zehra Kınık, Tochter von Kerem Kınık, gefordert: Als 'hauptverantwortlich' eingestuft
Im Prozess um den Unfall, bei dem Fatma Zehra Kınık Demir, die Tochter des ehemaligen Kızılay-Präsidenten Kerem Kınık – der wegen des Verkaufs von Zelten in das Erdbebengebiet in die Kritik geraten war –, den 17-jährigen Batın Barlasçeki tödlich verunglückte, hat die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer vorgelegt. Darin wird Kınık als „hauptverantwortlich“ eingestuft und eine Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren gefordert.
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Im Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall, in den Fatma Zehra Kınık Demir, die Tochter des ehemaligen Kızılay-Präsidenten Kerem Kınık, verwickelt ist, gab es eine wichtige Entwicklung.
Vor dem 8. Schwurgericht von Istanbul-Anatolien legte die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer zu dem Unfall vor, bei dem der 17-jährige Batın Barlasçeki ums Leben kam und eine weitere Person verletzt wurde.
Laut einem Bericht von İsmail Arı von der Zeitung BirGün wird in dem Plädoyer zum Unfall vom 9. Juli 2024 klar festgestellt, dass Kınık Demir „hauptverantwortlich“ sei.
ALLE BERICHTE UND BEWEISE BELEGEN DIE SCHULD
In dem von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Plädoyer wurden die gesammelten Beweise detailliert ausgewertet. Darin heißt es:
„Unter Berücksichtigung der abgegebenen Verteidigung, der Aussagen der Nebenkläger, der Zeugenaussagen, der ärztlichen Berichte, des Verkehrsunfallprotokolls, des Protokolls zur Videoauswertung, des Leichenschauprotokolls, des Autopsieberichts, des Gutachtens der Sachverständigenkommission, des Berichts der Abteilung für Verkehrsmedizin des Instituts für Rechtsmedizin sowie des gesamten Akteninhalts geht hervor, dass die Angeklagte Fatma Zehra Kınık Demir hauptverantwortlich ist und fahrlässig den Tod einer Person sowie die Verletzung einer weiteren Person verursacht hat.“
FORDERUNG NACH 2 BIS 15 JAHREN HAFT
Der Staatsanwalt forderte die Bestrafung von Kınık Demir gemäß Artikel 85 des türkischen Strafgesetzbuches, der die „fahrlässige Tötung oder Verletzung mehrerer Personen“ regelt. Das Strafmaß für dieses Delikt liegt zwischen 2 und 15 Jahren Freiheitsstrafe.