Inflationsdaten für April veröffentlicht: Mietsteigerungsrate steht fest

Basierend auf den Inflationszahlen des TÜİK für April wurde die Mietsteigerungsrate für Wohnungen und Gewerbeimmobilien festgelegt. Ab Mai können Vermieter die Mieten auf Basis des bekannt gegebenen Satzes anpassen. Hier ist die neue Erhöhungsrate...

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Inflationsdaten für April veröffentlicht: Mietsteigerungsrate steht fest

Das türkische Statistikamt (TÜİK) hat die Inflationsdaten für April 2025 veröffentlicht. Den Daten zufolge lag die monatliche Inflation bei 3 Prozent, die jährliche Inflation bei 37,86 Prozent. Diese veröffentlichten Raten haben auch die Festlegung der neuen Mietanpassungsrate ermöglicht.

Inflationsdaten für April veröffentlicht: Mietsteigerungsrate steht fest

Die auf Basis des 12-Monats-Durchschnitts des VPI (Verbraucherpreisindex) ermittelte Anpassungsrate, die für Wohnungs- und Gewerbemieten maßgeblich ist, lag im April bei 48,73 Prozent.

Inflationsdaten für April veröffentlicht: Mietsteigerungsrate steht fest

Somit werden Mieter und Gewerbetreibende, deren Mietverträge im Mai auslaufen, für den neuen Zeitraum mit einer Mietanpassung in dieser Höhe konfrontiert sein.

Inflationsdaten für April veröffentlicht: Mietsteigerungsrate steht fest

Im Vormonat wurde die Mietsteigerungsrate noch mit 51,26 Prozent angegeben. Obwohl der neue Satz im Vergleich zum Vormonat leicht gesunken ist, bewegt er sich weiterhin auf einem hohen Niveau.

Inflationsdaten für April veröffentlicht: Mietsteigerungsrate steht fest

WIE WIRD DIE MIETERHÖHUNG BERECHNET?

Für Wohnungsmieten:

Vermieter berücksichtigen bei der Mietanpassung den vom TÜİK veröffentlichten 12-Monats-Durchschnitt des VPI. Wenn die Mieterhöhung beispielsweise im Mai erfolgt, wird der im April vom TÜİK veröffentlichte 12-Monats-Durchschnitt des VPI herangezogen.

Inflationsdaten für April veröffentlicht: Mietsteigerungsrate steht fest

Der Eigentümer hat das Recht, eine Erhöhung vorzunehmen, die diesem Satz entspricht oder niedriger ist. Die gesetzliche Obergrenze von 25 Prozent ist seit Juli 2024 ausgelaufen.

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Für Gewerbemieten:

Bei Gewerbemietverträgen gilt die freie Vereinbarung zwischen den Parteien. Sollte jedoch im Vertrag der VPI-Satz als Grundlage vereinbart worden sein, wird ebenfalls der vom TÜİK für den jeweiligen Monat veröffentlichte 12-Monats-Durchschnitt herangezogen. In diesem Rahmen beträgt die maximale Erhöhungsrate für Gewerbeimmobilien im Mai ebenfalls 48,73 Prozent.