Klage auf absolute Nichtigkeit gescheitert: Gürsel Tekin äußert sich nach der Entscheidung!
Nachdem die Klage auf absolute Nichtigkeit vor dem Gericht in Ankara abgewiesen wurde, erklärte Gürsel Tekin: „Das ist keine Angelegenheit, die uns betrifft, es interessiert mich nicht.“
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Das 45. Zivilgericht erster Instanz in Istanbul hatte trotz einer Entscheidung des Hohen Wahlrats (YSK) den CHP-Provinzvorsitzenden von Istanbul, Özgür Çelik, und dessen Vorstand abgesetzt und Gürsel Tekin als Treuhänder eingesetzt.
Das Gericht wies jedoch die Klage auf „absolute Nichtigkeit“ mit der Begründung ab, dass das Hauptverfahren rechtswidrig sei.
„ICH KANN DIESBEZÜGLICH KEINEN KOMMENTAR ABGEBEN“
Nach der Gerichtsentscheidung in Ankara äußerte sich Tekin gegenüber Yeniçağ.
Tekin erklärte, dass er sich nicht zum Prozess äußern werde, und sagte: „Ich bin nicht in der Lage, einen Kommentar zu Ankara abzugeben. Denn das ist keine Situation, die uns betrifft. Ich setze hier meine Arbeit fort. Es interessiert mich überhaupt nicht.“
Der Vorsitzende von YARSAV, Ömer Faruk Eminağaoğlu, äußerte sich zu den möglichen Auswirkungen des Prozesses in Ankara auf den Fall in Istanbul. Eminağaoğlu erklärte, dass der Fall in Istanbul in die Berufungsphase gegangen sei und die Akte nach Ankara zurückkehren werde. Zudem merkte er an, dass eine Abweisungsentscheidung in dem Fall erwartet werde, und sagte: „Die in Ankara getroffene Entscheidung wird ein Beweis sein.“