Kritische Entwicklung beim CHP-Parteitag: Gericht fordert Unterlagen von der Staatsanwaltschaft an
Im laufenden Anfechtungsverfahren bezüglich des 38. ordentlichen Parteitags der CHP, der 2023 stattfand, wurde ein wichtiger Schritt vollzogen. Das 42. Zivilgericht erster Instanz in Ankara hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die aktuellsten Informationen und Dokumente zum Parteitag vorzulegen.
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Im Annullierungsverfahren bezüglich des 38. Ordentlichen Parteitags, den die Republikanische Volkspartei (CHP) im Jahr 2023 abhielt, gibt es eine neue Entwicklung.
Das 42. Zivilgericht erster Instanz in Ankara hat ein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft Ankara gerichtet, um fehlende Unterlagen in der Akte zum Parteitag zu vervollständigen, und die Übermittlung der aktuellsten Informationen und Dokumente zu diesem Thema an das Gericht gefordert.
Die Journalistin Nuray Başaran erklärte in der Sendung „Taksim Meydanı“, die auf TGRT Haber ausgestrahlt wurde, dass die für den 26. Mai angesetzte Anhörung für den Prozess des CHP-Parteitags entscheidend sein könnte.
Başaran betonte, dass das besagte Annullierungsverfahren von der CHP zunächst als ein Fall betrachtet wurde, der „gegenstandslos werden und eingestellt werden“ sollte, das Gericht jedoch keine entsprechende Entscheidung getroffen habe.
AUCH AUSSERORDENTLICHER PARTEITAG IN DAS VERFAHREN EINBEZOGEN
Nach Angaben von Başaran hat das Gericht nicht nur den Prozess bezüglich des ordentlichen Parteitags, sondern auch den daraufhin abgehaltenen außerordentlichen Parteitag in die Prozessakte aufgenommen.
Alle Annullierungsklagen, die im Zusammenhang mit dem CHP-Parteitag eingereicht wurden, sind nun vor dem 42. Zivilgericht erster Instanz in Ankara zusammengefasst.
Zudem läuft eine separate Untersuchung der Generalstaatsanwaltschaft Ankara bezüglich des Parteitags.