Kritische Entwicklung im Fall Narin Güran! Wird Nevzat Bahtiyar freigelassen?
Im Prozess um die Ermordung der achtjährigen Narin Güran in Diyarbakır hat das Gericht den Einspruch der Anwälte gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeklagten Nevzat Bahtiyar zurückgewiesen. Bahtiyar wurde zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt, weil er die Leiche an ihrem Fundort abgelegt hatte, auch wenn er nicht direkt am Mord beteiligt war.
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Im Prozess um die Ermordung der achtjährigen Narin Güran in Diyarbakır wurde ein Urteil gefällt.
Demnach wurden die inhaftierten Angeklagten, Onkel Salim Güran, Mutter Yüksel Güran und Bruder Enes Güran, wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes in Mittäterschaft“ zu lebenslanger Haft verurteilt.
Nevzat Bahtiyar, der die Leiche der achtjährigen Narin am Flussufer abgelegt hatte, erhielt eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten.
ANWÄLTE LEGTEN EINSPRUCH EIN
Nach der Urteilsverkündung beantragten Bahtiyars Anwälte Adnan Ataş und Ali Eryılmaz mit einem eingereichten Schriftsatz die Freilassung ihres Mandanten.
Auf den am 2. Januar eingereichten Antrag der Anwälte reagierte das Gericht gestern.
GERICHT LEHNT AB
Wie aus einem Bericht der Gazete Duvar hervorgeht, wurde der Einspruch der Anwälte mit der Begründung zurückgewiesen, dass der vom 8. Schwurgericht Diyarbakır gefasste Haftbeschluss keinerlei Fehler aufweise.
Unter Hinweis darauf, dass die Entscheidung dem Verfahrensrecht und den Gesetzen entspreche, hieß es: „Die Fortdauer der Untersuchungshaft des Angeklagten wird angeordnet, die Entscheidung ist dem Einspruchsführer durch das Gericht zuzustellen, die Akte ist zur weiteren Veranlassung an das 8. Schwurgericht Diyarbakır zurückzugeben…“