MASAK-Bericht mit Detail zu İmamoğlu: 'Belegt, dass er keine Schuld hat'
Details aus dem MASAK-Bericht über den wegen Korruptionsvorwürfen inhaftierten Bürgermeister von Istanbul (İBB) und Präsidentschaftskandidaten der CHP, Ekrem İmamoğlu, sind bekannt geworden. Der Sözcü-Kolumnist Saygı Öztürk erklärte, er habe den Bericht von Experten prüfen lassen und mitgeteilt, dass keine Anhaltspunkte gefunden wurden, die auf eine Verwicklung İmamoğlus in Straftaten oder illegale Einkünfte hindeuten. Hier sind die Einzelheiten...
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Der Kolumnist der Zeitung Sözcü, Saygı Öztürk, bewertete in seiner Kolumne den Inhalt des Berichts des Finanzkriminalitäts-Untersuchungsrats (MASAK), der als Grundlage für die Inhaftierung des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, wegen Korruptionsvorwürfen angeführt wurde.
Öztürk gab an, den Bericht von Experten prüfen lassen zu haben, und stellte fest, dass entgegen den öffentlichen Behauptungen keine strafrechtlich relevanten Elemente gegen İmamoğlu gefunden wurden.
''KEINE BELEGE FÜR KRIMINELLE ERTRÄGE ODER GELDWÄSCHE''
Öztürk teilte Details des Berichts mit und betonte, dass bei der MASAK-Untersuchung keine Daten gefunden wurden, die darauf hindeuten, dass das Vermögen von İmamoğlu aus kriminellen Erträgen stammt oder dass kriminelle Erträge gewaschen wurden.
Im Bericht wird lediglich erwähnt, dass im Lichte nachrichtendienstlicher Informationen ein Beratungsvertrag mit Erkan Karaarslan behauptet werde, jedoch kein Beweis für die Existenz eines solchen Vertrags gefunden werden konnte. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass keine Zahlungsbelege in Bezug auf diese Behauptung gefunden wurden.
BEHAUPTUNG EINER VERBINDUNG ZU VERDÄCHTIGEN PERSONEN
Der Bericht legte offen, dass die Namen einiger Personen, mit denen İmamoğlu Immobilienkauf- und -verkaufsbeziehungen unterhielt, in einigen Ermittlungen auftauchen, die vom Büro für Terrorismus- und organisierte Kriminalitätsermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul geführt werden.
Es wurde jedoch festgehalten, dass keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass İmamoğlu von den kriminellen Verbindungen dieser Personen wusste.
BEHAUPTUNGEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT WIDERLEGT
Saygı Öztürk betonte, dass der Inhalt des Berichts im Gegensatz zu den in der Öffentlichkeit verbreiteten Behauptungen „gegen İmamoğlu“ auf ein anderes Ergebnis hindeute und dass im Bericht kein Finanzverbrechen festgestellt wurde. Er erklärte jedoch, dass die endgültige Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft liege.