Neue Entwicklung im Fall Narin Güran: Ministerium greift ein! Berufung gegen das Strafmaß von Nevzat Bahtiyar eingelegt
Das Ministerium für Familie und Soziale Dienste hat im Fall der Ermordung der 8-jährigen Narin Güran in Diyarbakır Berufung gegen das Strafmaß des Angeklagten Nevzat Bahtiyar eingelegt. Das Ministerium fordert eine Verurteilung Bahtiyars wegen „vorsätzlicher Tötung eines Kindes“.
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Das Ministerium für Familie und Sozialdienste hat beim 8. Schwurgericht, an dem das Verfahren geführt wurde, eine Berufungsschrift eingereicht, die an das Regionalgericht Diyarbakır weitergeleitet werden soll.
In der Schrift wurde betont, dass es nicht rechtskonform sei, den Angeklagten Nevzat Bahtiyar lediglich wegen "Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln" zu verurteilen, während das Lokalgericht ihn stattdessen wegen "vorsätzlicher Tötung eines Kindes" hätte bestrafen müssen.
LEBLOSEN KÖRPER TRANSPORTIERT
In der Berufungsschrift wurde dargelegt, dass die Kommunikation des Angeklagten Nevzat Bahtiyar mit dem Angeklagten Salim Güran unmittelbar vor der Tat sowie seine Anwesenheit am Tatort zusammen mit den anderen Angeklagten, belegt durch Funkzellendaten, den Angeklagten als "mittäterschaftlich Beteiligten" ausweise.
Darüber hinaus wurde hervorgehoben, dass Bahtiyar nach der Tat den leblosen Körper von Narin Güran mit seinem eigenen Fahrzeug transportierte, ihn im Eğertutmaz-Bach versteckte und die Behörden über den Zeitraum von 17 Tagen nicht informierte, was belege, dass er in gemeinsamer Absicht und Handlung mit den anderen Angeklagten gehandelt habe. In der Schrift heißt es dazu:
"Es ist fehlerhaft, den Angeklagten Nevzat Bahtiyar gemäß Artikel 281/1 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) wegen 'Vernichtung, Verbergung oder Veränderung von Beweismitteln' zu verurteilen, während er stattdessen gemäß Artikel 82/1-e des TCK wegen 'vorsätzlicher Tötung eines Kindes' in Mittäterschaft hätte verurteilt werden müssen. Wir beantragen, das Urteil im Wege der Berufungsprüfung aufzuheben und den Angeklagten für die in der Anklageschrift aufgeführte Tat zu bestrafen."