Neue Entwicklung im Prozess um die „Neugeborenen-Bande“: Einspruch eingelegt
Im Prozess um die sogenannte Neugeborenen-Bande gibt es eine neue Entwicklung, nachdem die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung zur Haftentlassung von drei Angeklagten Einspruch eingelegt hat.
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In dem Prozess gegen 47 Angeklagte, denen vorgeworfen wird, in Istanbul neugeborene Notfallpatienten in zuvor vereinbarte Neugeborenenstationen privater Krankenhäuser verlegt zu haben, um dort deren Tod zu verursachen und unrechtmäßige Gewinne zu erzielen, hat der Staatsanwalt Einspruch gegen die Entscheidung zur Haftverschonung des stellvertretenden Betriebsleiters des Bağcılar Şafak Krankenhauses, Mustafa Kazan, der Krankenschwester Renginar Molla und der medizinischen Sekretärin Sümeyye Özdemir eingelegt.
In der Verhandlung vor dem 22. Schwurgericht von Bakırköy am 3. Dezember hatte der Staatsanwalt die Verhaftung von Ali Aksu, dem Eigentümer des Birinci International Krankenhauses, Dr. Ali Dirik, dem verantwortlichen Leiter des Esenler Güney Krankenhauses, Dr. Şeyhmus Çelik, Dr. Mehmet Gürül vom TRG Hospitalist Krankenhaus, Murat Mantuş, dem Geschäftsführer des TRG Hospitalist Krankenhauses, der Krankenschwester Ceren Hatice Kırım, der Krankenschwester Serenay Şenkalaycı, dem stellvertretenden Betriebsleiter des Bağcılar Şafak Krankenhauses Mustafa Kazan, der Krankenschwester Renginar Molla und der medizinischen Sekretärin Sümeyye Özdemir gefordert.
Das Gericht entschied in der Verhandlung am 4. Dezember, die bis dahin auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten Gürül, Mantuş und Çelik zu verhaften. Zudem wurde ein Haftbefehl gegen die ebenfalls auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten Aksu, Dirik, Şenkalaycı und Kırım erlassen, während für Kazan, Molla und Özdemir die Fortsetzung der Haftverschonung angeordnet wurde.
Der Staatsanwalt wandte sich nun an die nächsthöhere Instanz, um gegen die Haftverschonung von Kazan, Molla und Özdemir Einspruch zu erheben.