Neue Entwicklung in der Untersuchung gegen die Stadtverwaltung Istanbul: Haftbefehl gegen eine weitere Person
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat im Rahmen ihrer Ermittlungen zu Finanzdelikten gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) einen Haftbefehl gegen Murat Gülibrahimoğlu erlassen, dessen Vermögenswerte bereits beschlagnahmt wurden. Ihm werden die „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, „Geldwäsche“ und „Steuervergehen“ vorgeworfen.
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Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat einen wichtigen Schritt im Rahmen der umfassenden Ermittlungen zu Finanzdelikten gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) unternommen. Im Zuge der Ermittlungen wurde nun ein Haftbefehl gegen Murat Gülibrahimoğlu erlassen, dessen Vermögenswerte bereits zuvor beschlagnahmt worden waren.
ERMITTLUNGEN WEGEN DREIER VERSCHIEDENER DELIKTE
Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren gegen Murat Gülibrahimoğlu wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, „Verschleierung der illegalen Herkunft von Vermögenswerten“ (Geldwäsche) und „Verstoß gegen das Steuerverfahrensgesetz“ ein.
Im Rahmen der laufenden Ermittlungsakte wurden die Finanztransaktionen, Firmenverbindungen und Vermögenswerte von Gülibrahimoğlu unter die Lupe genommen.
VERMÖGENSWERTE WAREN BESCHLAGNAHMT WORDEN
In der ersten Phase der Ermittlungen waren durch einen Gerichtsbeschluss zahlreiche Vermögenswerte von Murat Gülibrahimoğlu beschlagnahmt worden, darunter Immobilien, Bankkonten und geschäftliche Beteiligungen.
In diesem Prozess wurden auch die geschäftlichen Beziehungen des Verdächtigen zur İBB einer Prüfung unterzogen.