Neue Regelung für Unterhaltszahlungen: Obergrenze wird eingeführt
Im Rahmen einer neuen strafrechtlichen Regelung, die vom Justizministerium vorbereitet wurde, ist die Einführung einer Obergrenze für die Erzwingungshaft bei nicht gezahlten Unterhaltsbeiträgen geplant.
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Das Justizministerium arbeitet an einer neuen gesetzlichen Regelung für nicht gezahlte Unterhaltsbeiträge. Der Entwurf sieht wichtige Änderungen bezüglich der Erzwingungshaft vor, die gegen Personen verhängt wird, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen.
NEUE REGELUNG AUSGEARBEITET
Den vorliegenden Informationen zufolge werden im Entwurf des Justizministeriums die Verfahren für die Haftstrafen von Personen, die ihre Unterhaltsschulden nicht begleichen, neu festgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass eine Person nicht ein zweites Mal bestraft wird, weil sie während ihrer Inhaftierung keine Unterhaltszahlungen leisten kann.
In diesem Rahmen soll die Bestimmung eingeführt werden, dass die Gesamtdauer der Erzwingungshaft aufgrund von Unterhaltsschulden ein Jahr nicht überschreiten darf. Damit soll verhindert werden, dass für dieselbe Schuld wiederholt Haftstrafen verhängt werden.
OBERGRENZE FÜR ERZWINGUNGSHAFT KOMMT
Berichten der Zeitung Türkiye zufolge ist im Entwurf geplant, eine Obergrenze für die Erzwingungshaft bei nicht gezahlten Unterhaltsbeiträgen einzuführen. Mit der neuen Regelung soll sichergestellt werden, dass befristete Haftstrafen bei fortbestehender Nichtzahlung eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Zudem bleibt die Regel bestehen, dass die Haftstrafe endet, sobald die Schuld beglichen ist.
JUSTIZPAKET WIRD DEM PARLAMENT VORGELEGT
Es wird erwartet, dass die ausgearbeitete Regelung in Kürze der Großen Nationalversammlung der Türkei vorgelegt wird. Es wurde mitgeteilt, dass die Änderungen bezüglich der Unterhaltshaft im neuen Justizpaket enthalten sein werden.
Es wurde erklärt, dass das Justizpaket neben der Unterhaltsregelung auch einige weitere Änderungen im Bereich des Strafvollzugs- und Strafrechts enthalten wird.
Sollte die neue Regelung in Kraft treten, werden die Anwendungsgrundsätze für Haftstrafen aufgrund von Unterhaltsschulden grundlegend erneuert.