Neue Steuerregelung für Einlagen und währungsgeschützte Konten: Quellensteuer erhöht
Die Steuersätze für Termineinlagen und währungsgeschützte Konten wurden geändert. Die neuen Sätze gelten ab heute für neu eröffnete oder verlängerte Konten.
12punto
Gemäß der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung wurden Änderungen an den Quellensteuersätzen für Kapitalmarktinstrumente vorgenommen, um die Gerechtigkeit und Effizienz der Besteuerung zu erhöhen.
Ab heute betragen die Quellensteuersätze auf Zinsen und Gewinnanteile, die für ab heute eröffnete oder verlängerte Termineinlagen/Beteiligungskonten gezahlt werden, 15 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich), 12 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich) und 10 Prozent bei einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr. Diese Sätze werden für Konten, die zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. Januar 2025 eröffnet oder verlängert wurden, weiterhin mit 10 Prozent, 7,5 Prozent und 5 Prozent, für Konten, die zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2024 eröffnet oder verlängert wurden, mit 7,5 Prozent, 5 Prozent und 2,5 Prozent sowie für Konten, die vor dem 1. Mai 2024 eröffnet oder verlängert wurden, mit 5 Prozent, 3 Prozent und 0 Prozent angewendet.
WÄHRUNGSGESCHÜTZTE EINLAGEN
Um Lücken in der Besteuerung zu schließen, wurden die Quellensteuersätze für Zinsen und Gewinnanteile aus währungsgeschützten Einlagen- und Beteiligungskonten erhöht und an die anderen Einlagen- und Beteiligungskonten in türkischer Lira angepasst.
Dementsprechend betragen die Quellensteuersätze auf Zinsen und Gewinnanteile, die für ab heute eröffnete oder verlängerte währungsgeschützte Einlagen-/Beteiligungskonten gezahlt werden, in Übereinstimmung mit anderen Einlagenkonten in türkischer Lira 15 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten (einschließlich), 12 Prozent bei einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr (einschließlich) und 10 Prozent bei einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr.
Diese Sätze werden für Konten, die zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. Januar 2025 eröffnet oder verlängert wurden, mit 10 Prozent, 7,5 Prozent und 5 Prozent, für Konten vom 1. August bis zum 31. Oktober 2024 mit 7,5 Prozent, 5 Prozent und 2,5 Prozent sowie für Konten, die vor dem 1. August 2024 eröffnet oder verlängert wurden, mit 0 Prozent fortgeführt.
ERTRÄGE AUS SCHULDVERSCHREIBUNGEN
Zur Stärkung der makrofinanziellen Stabilität wurde bei den ermäßigten Quellensteuersätzen, die auf Erträge aus im Inland von Banken emittierten Schuldverschreibungen angewendet wurden, zu den allgemeinen Sätzen zurückgekehrt.
Dementsprechend beträgt der Quellensteuersatz auf Erträge aus diesen Wertpapieren, die ab heute erworben werden, 15 Prozent bei einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr und 10 Prozent in anderen Fällen.
Für Erträge aus vor der Entscheidung erworbenen Bankanleihen und Schuldverschreibungen sowie aus Mietzertifikaten, die von Vermögensverwaltungsgesellschaften emittiert wurden, bei denen die Banken die Fondsnutzer sind, gelten weiterhin die zuvor festgelegten Sätze basierend auf Laufzeit und Haltedauer.
INVESTMENTFONDS
Um die Effizienz der Besteuerung zu gewährleisten und im Einklang mit dem Grundsatz des Ministeriums, "diejenigen, die viel verdienen, stärker zu besteuern", wurde der Quellensteuersatz für Investmentfonds von 10 Prozent auf 15 Prozent für Erträge aus Investmentfondsanteilen erhöht, die ab heute erworben werden.
Für Erträge aus vor der Entscheidung erworbenen Anteilen gelten weiterhin die Quellensteuersätze der jeweiligen Zeiträume.
Der Quellensteuersatz von 0 Prozent für Erträge aus aktienintensiven Fonds sowie aus Anteilen an Risikokapital-Investmentfonds und Immobilien-Investmentfonds, die länger als zwei Jahre gehalten werden, wurde nicht geändert.
EINIGE WERTPAPIERERTRÄGE
Um Steuervorteile zwischen verschiedenen Instrumenten zu beseitigen, wurde die Anwendung des ermäßigten Quellensteuersatzes von 7,5 Prozent für Erträge aus vermögens- und hypothekenbesicherten Wertpapieren, die von gemäß den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes (SPK) gegründeten Hypothekenfinanzierungsinstituten emittiert wurden, beendet und auf den allgemeinen Satz von 10 Prozent umgestellt.
Für Erträge aus vor der Entscheidung erworbenen Wertpapieren werden die Quellensteuersätze für solche, die zwischen dem 1. Mai 2024 und dem 31. Januar 2025 erworben wurden, mit 7,5 Prozent und für solche, die vor dem 30. April 2024 erworben wurden, mit 5 Prozent weiterhin angewendet.
Die Anwendung des ermäßigten Quellensteuersatzes von 0 Prozent auf Erträge aus Staatsanleihen und Schatzanweisungen sowie aus Mietzertifikaten, die von vom Finanzministerium gegründeten Vermögensverwaltungsgesellschaften emittiert wurden, wird fortgesetzt.
In diesem Rahmen wird der Quellensteuersatz auf Erträge aus diesen Wertpapieren, die bis zum 30. April erworben wurden, weiterhin mit 0 Prozent angewendet.