Neuer Schritt der entlassenen Leutnants

Die fünf Leutnants, die nach der Abschlussfeier der Militärakademie (Kara Harp Okulu) 2024 aufgrund von Slogans und eines Eids aus den türkischen Streitkräften (TSK) entlassen wurden, haben die Entscheidung, ihre Strafanzeige gegen den Generalstabschef Selçuk Bayraktaroğlu nicht zu bearbeiten, vor das Verwaltungsgericht Ankara gebracht.

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Es wurde daran erinnert, dass nach der Zeremonie zur Übergabe der Standarte und der Abschlussfeier der Militärakademie am 30. August 2024 fünf Leutnants und drei Disziplinarvorgesetzte aus den türkischen Streitkräften entlassen wurden.

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Es wurde festgehalten, dass die Entlassung der Leutnants damit begründet wurde, dass sie nach der Zeremonie ihre Schwerter kreuzten, den Slogan „Wir sind die Soldaten Mustafa Kemals“ riefen und den „Offizierseid“ ablegten.

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STRAFANZEIGE VON DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT NICHT BEARBEITET

Es wurde mitgeteilt, dass die aus den TSK entlassenen Leutnants am 8. Oktober bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kassationshofs Strafanzeige gegen den Generalstabschef Selçuk Bayraktaroğlu erstattet hatten. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Beschwerde jedoch nicht zur Bearbeitung angenommen.

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EINSPRUCH DER LEUTNANTS

Es wurde angegeben, dass die Leutnants einen neuen Schritt unternommen und Einspruch gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt haben. Dem Bericht der Sözcü-Reporterin İlknur Yağumli zufolge haben die Leutnants den Fall vor das Verwaltungsgericht Ankara gebracht.

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In der von den Leutnants eingereichten Einspruchsschrift wurde behauptet, dass der Generalstaatsanwalt des Kassationshofs nicht wolle, dass die Wahrheit ans Licht komme.

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Der Antrag sei mit der Forderung gestellt worden, die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft erneut zu prüfen.

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WAS WAR PASSIERT?

Die Leutnants behaupteten, dass der damalige Kommandeur der Landstreitkräfte, Selçuk Bayraktaroğlu, in die Abstimmung des Hohen Disziplinarrats eingegriffen habe. Den Behauptungen zufolge endete die erste Abstimmung im Rat mit 7 zu 2 Stimmen zugunsten der Leutnants.

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Auf Druck von Bayraktaroğlu habe sich das Ergebnis auf 5 zu 4 gedreht, woraufhin die Entlassungsentscheidung gefallen sei. Diese Vorwürfe wurden am 8. Oktober bei der Generalstaatsanwaltschaft des Kassationshofs vorgebracht.