Rasim Ozan Kütahyalı forderte Hausdurchsuchungen bei Journalisten
Rasim Ozan Kütahyalı hat unter Berufung auf Social-Media-Beiträge der Journalisten Barış Pehlivan und Barış Terkoğlu Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein, nachdem Kütahyalı die Durchsuchung ihrer Wohnungen sowie die Beschlagnahmung ihrer digitalen Geräte gefordert hatte.
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Es wurde bekannt, dass der Fernsehkommentator Rasim Ozan Kütahyalı, der nach Behauptungen über die Einsetzung von Treuhändern für die CHP vorübergehend festgenommen und wieder freigelassen wurde, die Durchsuchung der Wohnungen von Journalisten gefordert hat.
STRAFANZEIGE GEGEN TERKOĞLU UND PEHLİVAN
Wie die Zeitung Cumhuriyet berichtet, hat Kütahyalı bei der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft separat Strafanzeige gegen die Journalisten Barış Terkoğlu und Barış Pehlivan erstattet.
In der vor wenigen Tagen über seinen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Beschwerde wurden die Social-Media-Beiträge von Pehlivan und Terkoğlu als "öffentliche Beleidigung" eingestuft. Zudem wurde eine Hausdurchsuchung sowie die Beschlagnahmung ihrer digitalen Geräte wie Computer und Telefone gefordert. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen eingeleitet.
ER FORDERTE HAUSDURCHSUCHUNGEN
Der Fernsehkommentator Rasim Ozan Kütahyalı, der nach Behauptungen über die Einsetzung von Treuhändern für die CHP vorübergehend festgenommen und wieder freigelassen wurde, forderte die Durchsuchung der Wohnungen von Journalisten.
Der Fernsehkommentator Rasim Ozan Kütahyalı hat bei der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft separat Strafanzeige gegen die Journalisten Barış Terkoğlu und Barış Pehlivan erstattet.
ERMITTLUNGEN EINGELEITET
In der vor wenigen Tagen über seinen Anwalt bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Beschwerde wurden die Social-Media-Beiträge von Pehlivan und Terkoğlu als "öffentliche Beleidigung" eingestuft. Zudem wurde eine Hausdurchsuchung sowie die Beschlagnahmung ihrer digitalen Geräte wie Computer und Telefone gefordert. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin Ermittlungen eingeleitet.
Der Vorfall, der Gegenstand der Beschwerde ist, geht auf ein Interview zurück, das Rasim Ozan Kütahyalı bei Halk TV gegeben hatte.
In dem von Kütahyalıs Anwalt eingereichten Antrag wurde argumentiert, dass eine "Durchsuchung und Beschlagnahmung der Computer, Mobiltelefone und aller anderen digitalen Geräte des Beschuldigten" notwendig sei und dies der einzige Weg zur Beweissicherung darstelle. In der Strafanzeige wurde behauptet, dass Pehlivan und Terkoğlu den Straftatbestand der "Beleidigung mittels Informatikmitteln" erfüllt hätten und Flucht- bzw. Beweisverdunkelungsgefahr bestehe.
Die Staatsanwaltschaft wurde aufgefordert, die zuständigen Polizeidienststellen anzuweisen, die Identität der Beschuldigten festzustellen und deren Aussagen aufzunehmen. In der Beschwerde wurde zudem die Eröffnung eines öffentlichen Strafverfahrens gegen Pehlivan und Terkoğlu aufgrund ihrer Social-Media-Beiträge gefordert.
WAS WAR PASSIERT?
Die Beiträge, die Kütahyalı als Grundlage für seine Strafanzeige anführte, waren Kritikpunkte der Journalisten Barış Pehlivan und Barış Terkoğlu an dem auf dem YouTube-Kanal von Halk TV veröffentlichten Interview mit Kütahyalı.
Pehlivan äußerte sich an jenem Tag wie folgt:
“Ich habe mir das Interview des Halk-TV-YouTube-Kanals mit Rasim Ozan Kütahyalı angesehen. Meine Ansichten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1- Ein Journalist spricht mit jedem. Sogar mit Terroristen, der Mafia oder Auftragsmördern…
2- Aber Journalismus ist eine Frage von Kontakt und Distanz.
3- Kütahyalı ist einer der medialen Pfeiler der heutigen Verrottung in der Türkei.
4- Er ist einer der freiwilligen, bewussten und organisierten Unterstützer der Komplotte in der Türkei nach 2007.
5- Wenn er ein Journalist ist, dann nennt mich bitte nicht Journalist.”
Barış Terkoğlu zitierte diesen Beitrag von Pehlivan und schrieb folgende Sätze:
“Ich bin mit dem lieben @barispehlivan einer Meinung. Ich unterschreibe das.
Was das Erlebte zur Geschichte macht, ist das, was der Mensch in seinem Gedächtnis ansammelt.
Wie gut, dass unser Gedächtnis so stark ist wie das Leben selbst.”
KÜTAHYALIS ANWALT FORDERT 'VERSCHÄRFTE STRAFE'
Dieser Beitrag wurde in der Strafanzeige als "öffentliche Beleidigung in einem öffentlich zugänglichen Umfeld" gewertet. Kütahyalıs Anwalt argumentierte in der Beschwerde, dass diese Worte von Millionen Menschen gesehen werden könnten, wodurch die "Ehre, Würde und das Ansehen" seines Mandanten verletzt worden seien, und forderte eine Strafverschärfung.