Regierung beginnt mit Vorbereitungen: Neue Verbote für verurteilte Sexualstraftäter

Die Regierung hat einen Entwurf ausgearbeitet, der die Ergänzung eines neuen Artikels zum Kinderschutzgesetz vorsieht. Demnach dürfen Personen, die wegen Sexual- oder Drogendelikten verurteilt wurden, nicht mehr in Einrichtungen arbeiten, die Aktivitäten für Kinder anbieten.

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Regierung beginnt mit Vorbereitungen: Neue Verbote für verurteilte Sexualstraftäter

Die Regierung hat einen Entwurf zur Ergänzung des Kinderschutzgesetzes vorbereitet.

Regierung beginnt mit Vorbereitungen: Neue Verbote für verurteilte Sexualstraftäter

Dem Entwurf zufolge dürfen Personen, die wegen Sexual- oder Drogendelikten verurteilt wurden oder gegen die ein laufendes Ermittlungsverfahren besteht, nicht in Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen, Wohnheimen, Kantinen oder Spielbereichen arbeiten, in denen sich Kinder häufig aufhalten. Diese Personen dürfen zudem keine Unternehmen eröffnen oder betreiben, die Dienstleistungen für Kinder anbieten.

Regierung beginnt mit Vorbereitungen: Neue Verbote für verurteilte Sexualstraftäter

VERBOTE FÜR VERURTEILTE SEXUALSTRAFTÄTER

Der Entwurf sieht vor, dass Personen, die wegen Sexualdelikten, sexuellem Missbrauch von Kindern, sexuellem Kontakt mit Minderjährigen, Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln, Obszönität oder Prostitution verurteilt wurden oder sich in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen dieser Delikte befinden, nicht in Betrieben beschäftigt werden dürfen, die Dienstleistungen für Kinder erbringen. Darüber hinaus wird diesen Personen die Eröffnung und der Betrieb von Unternehmen, die sich an Kinder richten, untersagt.

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Wer gegen diese Verbote verstößt und Arbeitnehmer in Einrichtungen beschäftigt, die Dienstleistungen für Kinder erbringen, wird von den zuständigen Behörden mit einem Bußgeld in Höhe des ein- bis dreifachen monatlichen Netto-Mindestlohns belegt.

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Wie die Zeitung Türkiye Gazetesi berichtet, wird zudem die Betriebserlaubnis der betreffenden Einrichtung entzogen, falls die Zuwiderhandlung innerhalb von drei Jahren nach der ersten Strafe wiederholt wird. Personen, die gegen diese Verbote verstoßen, erhalten keine Genehmigung zur Eröffnung oder zum Betrieb von Einrichtungen für Kinder. Sollte festgestellt werden, dass solche Personen dennoch eine Einrichtung für Kinder eröffnet oder betrieben haben, werden die Genehmigungen und Lizenzen dieser Betriebe von den öffentlichen Stellen unverzüglich widerrufen.