Schockierendes Detail zum Hotelbrand in Bolu: Bericht wurde 19 Tage vor dem Feuer ausgestellt
Nach dem Brand im Grand Kartal Hotel im Skizentrum Bolu Kartalkaya, bei dem 76 Menschen ihr Leben verloren, ist eine bemerkenswerte Entwicklung eingetreten. Im Rahmen der Ermittlungen zum Brand wurde ein Bericht der Feuerwehr der Stadtverwaltung Bolu vom 2. Januar 2025 bekannt. Dem Bericht zufolge wurde dem Restaurant des Hotels ein „Brandschutzzertifikat“ ausgestellt.
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Die Zahl der Todesopfer bei dem Brand im Hotel im Skizentrum Kartalkaya ist auf 76 gestiegen. Im Rahmen der laufenden Ermittlungen zu dem Vorfall wurden 9 Personen festgenommen. Die Untersuchungen zur Brandursache und zur Frage, ob Fahrlässigkeit vorlag, dauern an.
BERICHT VOM 2. JANUAR AUFGETAUCHT
In dem Bericht der Feuerwehr vom 2. Januar 2025, über den TRT Haber berichtete, heißt es:
"Die Prüfung Ihres als 'Café-Restaurant' betriebenen Arbeitsplatzes mit einer geschlossenen Fläche von 70 m² am Standort Kartalkaya in Bolu durch unser Personal hinsichtlich des Brandschutzes wurde abgeschlossen. Es wurde festgestellt, dass im Arbeitsbereich ein 6-kg-Feuerlöscher (Pulverlöscher) vorhanden ist, ein Fehlerstromschutzschalter installiert ist und eine Notbeleuchtung existiert. Es darf kein brennbares oder explosives Material vom Typ LPG im Arbeitsbereich gelagert werden; zudem ist beim Umgang mit Materialien und Wärmequellen, die einen Brand verursachen könnten, Vorsicht geboten."
"ENTSICHT DER VERORDNUNG ÜBER DEN BRANDSCHUTZ VON GEBÄUDEN"
Die Feuerwehr der Stadtverwaltung Bolu bescheinigte in dem Bericht die Konformität mit der "Verordnung über den Brandschutz von Gebäuden".
In dem vorliegenden Bericht heißt es weiter:
"In Artikel 124 des 9. Teils, 1. Abschnitts 'Verantwortung für den Brandschutz' der 'Verordnung über den Brandschutz von Gebäuden', die im Amtsblatt vom 09.07.2015 mit der Nummer 29411 veröffentlicht wurde, ist festgelegt: 'Für den Brandschutz in Bauwerken, Gebäuden, Anlagen und Betrieben sind in öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen die jeweils ranghöchsten Vorgesetzten, in anderen Gebäuden, Anlagen und Betrieben die Eigentümer oder Geschäftsführer verantwortlich.' In Artikel 125 finden sich zudem Bestimmungen zur 'Bestimmung des Brandschutzverantwortlichen'."