Skandalentscheidung zu den Angeklagten im Mordfall Minguzzi!
Im Prozess um die Ermordung des 15-jährigen Mattia Ahmet Minguzzi in Kadıköy gibt es eine neue Entwicklung: Die Verfahren zu früheren Vorfällen der Angeklagten wurden eingestellt.
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Im Fall des 15-jährigen Mattia Ahmet Minguzzi, der in Kadıköy, Istanbul, erstochen wurde, wurden die Verfahren zu früheren Vorfällen, in die die Angeklagten verwickelt waren, eingestellt.
Es wurde festgestellt, dass die Angeklagten B.B. und U.B., die Mattia Ahmet Minguzzi, den Sohn des italienischen Küchenchefs Andrea Minguzzi und der Cellistin Yasemin Akıncılar, am 24. Januar gegen 08:25 Uhr in Kadıköy erstachen, bereits vor diesem Vorfall in andere Straftaten verwickelt waren.
B.B., der Mattia Ahmet Minguzzi erstach, wurde einen Monat vor der Tat, am 6. Dezember, bei einer Polizeikontrolle in Kadıköy mit einem Hackmesser erwischt. Gegen B.B. wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „unerlaubten Erwerbs, Tragens oder Besitzes von Messern oder anderen Gegenständen“ eingeleitet.
In seiner Verteidigung gab er an: „Mein Vater ist Pide-Meister, er wollte ein Hackmesser, um Pide zu schneiden. Ich habe das Hackmesser auf dem Markt gekauft.“
HACKMESSER WURDE UNTERSUCHT
Im Rahmen der Ermittlungen wurde eine kriminaltechnische Untersuchung des Hackmessers durchgeführt. Dabei wurde ein Bericht erstellt, wonach kein Verstoß gegen das „Gesetz über Schusswaffen, Messer und andere Gegenstände“ vorliege. Nach diesem Bericht stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mit der Begründung ein, dass kein Straftatbestand vorliege.
Bezüglich E.K.S., der zur Gruppe von U.B. gehört – welcher am Tatort gegen Minguzzi trat –, wurde bekannt, dass er am 5. Mai 2024 ein Opfer, dem er im Bus begegnete, unter dem Vorwand, mit ihm sprechen zu wollen, in einen Park in Çekmeköy lockte. Sie zogen ein Messer, schlugen das Opfer und zwangen es, ihre Hand zu küssen, wobei sie die Aufnahmen davon in den sozialen Medien veröffentlichten. In dem nach der Anzeige des Kindes eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurde das Verfahren mit der Begründung eingestellt, dass keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf der „Bedrohung mit einer Waffe“ vorlägen.