Staatsanwaltschaft äußert sich zum Ergebnis des zweiten Drogentests von Sadettin Saran

Es wurde behauptet, dass der zweite Drogentest von Fenerbahçe-Präsident Sadettin Saran negativ ausgefallen sei. Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul teilte mit, dass das einzige in die Akte aufgenommene Untersuchungsergebnis von der Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) stamme und kein Bericht eines privaten Labors bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sei.

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Staatsanwaltschaft äußert sich zum Ergebnis des zweiten Drogentests von Sadettin Saran

Der Präsident des Fenerbahçe-Clubs, Sadettin Saran, war vor Kurzem im Rahmen einer Drogenermittlung festgenommen worden.

Staatsanwaltschaft äußert sich zum Ergebnis des zweiten Drogentests von Sadettin Saran

Nachdem er anschließend unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, hieß es, der von der Rechtsmedizinischen Anstalt durchgeführte Drogentest bei Saran sei positiv ausgefallen.

Es wurde behauptet, dass ein von Saran bei einer unabhängigen Einrichtung durchgeführter Test negativ ausgefallen sei.

Staatsanwaltschaft äußert sich zum Ergebnis des zweiten Drogentests von Sadettin Saran

Prof. Dr. Serhat Ulağlı äußerte sich dazu bei TGRT Haber und erklärte, es sei unerklärlich, dass Drogentests zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen unterschiedliche Ergebnisse lieferten.

Staatsanwaltschaft äußert sich zum Ergebnis des zweiten Drogentests von Sadettin Saran

Ulağlı sagte: „Der Test des Fenerbahçe-Clubpräsidenten Saran war positiv ausgefallen. Als er den Test an einer anderen Stelle wiederholte, war er negativ. Dass ein Test, der bei einer zu hundert Prozent vertrauenswürdigen öffentlichen Einrichtung und einer privaten Einrichtung durchgeführt wurde, unterschiedlich ausfällt, ist kaum zu erklären.“

Staatsanwaltschaft äußert sich zum Ergebnis des zweiten Drogentests von Sadettin Saran

Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul hat sich zu dem Thema geäußert. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft wurde mitgeteilt, dass die einzige Untersuchung im Rahmen der Ermittlungen von der Rechtsmedizinischen Anstalt stamme und der Staatsanwaltschaft kein weiterer Sachverständigenbericht vorliege.

Staatsanwaltschaft äußert sich zum Ergebnis des zweiten Drogentests von Sadettin Saran

Die Erklärung der Staatsanwaltschaft lautet wie folgt:

„Der einzige in die Akte aufgenommene biologische Untersuchungsbericht im Ermittlungsverfahren gegen Saadettin Saran stammt von der Rechtsmedizinischen Anstalt.

Der Staatsanwaltschaft liegt kein Bericht eines privaten Labors oder eines Sachverständigen vor. Die Ermittlungen dauern an.“