Strafvollzugsgesetz ändert sich im 10. Justizpaket: Tagsüber zur Arbeit, abends ins Gefängnis
Mit dem neuen Justizpaket wird der Anwendungsbereich für den Strafvollzug zu Hause, in der Nacht und am Wochenende erweitert. Zudem sind Regelungen für den Strafvollzug zu Hause für Schwangere, ältere Menschen und schwer Kranke geplant. Für Bagatelldelikte soll ein Modell eingeführt werden, bei dem die Betroffenen tagsüber arbeiten und die Nächte im Gefängnis verbringen.
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Mit dem neuen Justizpaket, das vom Justizministerium und der AKP-Fraktionsführung vorbereitet wurde, sind umfassende Änderungen am Strafvollzugsgesetz geplant.
Wie die regierungsnahe Zeitung Türkiye Gazetesi berichtet, soll die derzeitige Strafgrenze von 3 Jahren für Vollzugsanwendungen wie den Vollzug in der Wohnung, den Nachtvollzug und den Wochenendvollzug auf 5 Jahre angehoben werden. Dadurch erhalten Verurteilte, deren Reststrafe weniger als 5 Jahre beträgt, die Möglichkeit, ihre Strafe außerhalb des Gefängnisses zu verbüßen.
Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wurden Alternativen für den Vollzug zu Hause, bei Nacht oder am Wochenende nur für fahrlässig begangene Straftaten mit einer Strafe von bis zu 3 Jahren angeboten. Da es jedoch für Strafen unter 3 Jahren keine tatsächliche Haftzeit gab, konnten diese Methoden in der Praxis nicht effektiv genutzt werden. Mit der neuen Regelung werden mehr Verurteilte von diesen Vollzugsmethoden profitieren können.
NEUE REGELUNG FÜR SCHWANGERE UND KRANKE
Das neue Paket führt insbesondere flexible Vollzugsregelungen für Schwangere, Frauen mit kleinen Kindern, ältere Menschen und Schwerkranke ein. Ältere und schwerkranke Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands ihr Leben im Gefängnis nicht allein bewältigen können, sollen das Recht auf Vollzug zu Hause erhalten, wenn ihre Reststrafe weniger als 10 Jahre beträgt.
TAGSÜBER ARBEITEN, NACHTS INS GEFÄNGNIS
Für Personen, die wegen einfacher Straftaten verurteilt wurden, wird die Anwendung des „Nachtvollzugs“ eingeführt. In diesem System gehen die Verurteilten tagsüber ihrer Arbeit nach und verbringen die Nächte in einem offenen Vollzug. Nach dem Wochenendmodell werden die Häftlinge unter der Woche frei sein und nur samstags und sonntags im Gefängnis bleiben. Verurteilte, die zwei Tage im Gefängnis verbringen, gelten als hätten sie eine einwöchige Strafe verbüßt.
Quellen aus der AKP betonten, dass diese flexiblen Vollzugsanwendungen nur für einfache Straftaten gelten werden; vorsätzlicher Mord, sexuelle Übergriffe und Terrorstraftaten seien von diesem Geltungsbereich ausgenommen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass flüchtige Verurteilte direkt in ein geschlossenes Gefängnis überstellt werden.