Umstrittene Behauptung zu MHRS-Entscheidung: Kein Termin für unverheiratete Frauen unter 25 Jahren!
Eine Neuregelung im Zentralen Arzttermin-System (MHRS) hat in der Öffentlichkeit für große Empörung gesorgt. Auf die Behauptung, dass Frauen unter 25 Jahren für einen gynäkologischen Termin nun „verheiratet“ sein müssen, reagierte das Ministerium mit einer Stellungnahme. Hier sind die Details...
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Laut einer neuen Regelung im Zentralen Arzttermin-System (MHRS) können Frauen unter 25 Jahren Termine in gynäkologischen Polikliniken (Frauenheilkunde und Geburtshilfe) nur dann vereinbaren, wenn sie verheiratet sind.
Bürgerinnen, die versuchten, über das System einen Termin zu buchen, stießen auf den Warnhinweis: „Für Frauen unter 25 Jahren ist eine Behandlung nur bei Verheirateten möglich, für alle Frauen über 25 Jahren (außer bei Schwangerschaft) ist eine Behandlung möglich.“ Während die Anwendung in den sozialen Medien für großes Aufsehen sorgte, reagierten Gesundheitsberufsverbände und Experten scharf auf die Regelung.
Die Sektion für Ärztinnen und Frauengesundheit der Türkischen Ärztevereinigung (TTB) gab eine schriftliche Erklärung ab, in der sie feststellte, dass die neue Anwendung den Zugang von Frauen zu Gesundheitsdiensten einschränke. In der Erklärung hieß es: „Es ist das Recht aller Frauen, gleichberechtigte und kostenlose Gesundheitsdienste ohne Diskriminierung zu erhalten. Wir werden das Thema weiterverfolgen, bis die Unterscheidung zwischen verheiratet und ledig im Terminsystem aufgehoben wird.“
„WIR SIND KEINE MORALPOLIZEI, SONDERN GESUNDHEITSFACHKRÄFTE“
Der Facharzt für Infektionskrankheiten und klinische Mikrobiologie, Prof. Dr. Levent Doğancı, erklärte, dass die Anwendung sowohl gegen Menschenrechte als auch gegen medizinische Ethik verstoße.
Doğancı warnte: „Wenn sich Gesundheitspersonal wie eine Sittenpolizei oder die Religionspolizei im Iran verhält, wird die öffentliche Gesundheit massiven Schaden erleiden. Die Menschen werden anfangen, ihre Krankheiten zu verheimlichen.“
„DIES IST EINE VERLETZUNG VON RECHTEN UND ETHIK“
Prof. Dr. Levent Doğancı bewertete die Anwendung sowohl als Verletzung individueller Rechte als auch als Entscheidung, die die öffentliche Gesundheit bedroht. Doğancı sagte dazu:
„Jede Person über 18 Jahren – ob Frau oder Mann – ist sowohl rechtlich als auch medizinisch erwachsen. Ob jemand verheiratet oder ledig ist oder wie das Sexualleben aussieht, betrifft nur die Person selbst. Die Verweigerung medizinischer Unterstützung bei gynäkologischen Beschwerden einer erwachsenen Patientin stellt nicht nur eine individuelle Verletzung dar, sondern ist auch eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit, insbesondere im Hinblick auf sexuell übertragbare Krankheiten.“
Doğancı betonte zudem, dass dies nicht mit der medizinischen Ethik vereinbar sei und dass diese Regelung, die die Privatsphäre verletze, strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.
MINISTERIUM DEMENTIERT
Nach den aufgekommenen Vorwürfen gab das Gesundheitsministerium eine schriftliche Stellungnahme ab. Das Gesundheitsministerium erklärte: „Das MHRS erbringt seine Dienste ohne jegliche Diskriminierung; es gibt keinerlei Einschränkungen bei der Terminvergabe für gynäkologische Polikliniken, die vom Familienstand abhängig sind.“