Vaterschaftsklage gegen Hacı Sabancı: Zusätzliche Frist beantragt
In der Vaterschaftsklage, die die Mutter Fatma D. für ihren dreijährigen Sohn Uzay gegen Hacı Sabancı eingereicht hat, gibt es neue Entwicklungen. Fatma D. hatte den Geschäftsmann Hacı Sabancı mit der Behauptung verklagt, er sei der Vater ihres dreijährigen Sohnes Uzay. Gemäß dem Gerichtsbeschluss wurde Hacı Sabancı an das Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) verwiesen, um festzustellen, ob die DNA-Proben von ihm, der angeblichen Partnerin Fatma D. und dem dreijährigen Kind namens Uzay übereinstimmen. Hacı Sabancı beantragte beim Gericht eine einwöchige Fristverlängerung mit der Begründung, dass er sich im Ausland aufhalte.
12punto
Fatma D. hatte Klage mit der Behauptung eingereicht, dass der Vater ihres dreijährigen Sohnes Uzay der Geschäftsmann Hacı Sabancı sei, der 2021 Nazlı Kayı geheiratet hatte.
In der vergangenen Woche entschied das Familiengericht Istanbul, dass Hacı Sabancı an das Institut für Rechtsmedizin überwiesen werden soll, um festzustellen, ob er der Vater des Kindes namens Uzay ist.
Das Gericht ordnete zudem an, dass Hacı Sabancı und Fatma D. mit jeweils zwei Passfotos in der Geschäftsstelle des Gerichts erscheinen müssen, um ihre Überweisung an die Abteilung für Biologie des Instituts für Rechtsmedizin zu veranlassen; andernfalls wurde ihre polizeiliche Vorführung angeordnet.
Fatma D. erschien mit ihrem dreijährigen Sohn Uzay im Justizpalast von Istanbul, um die DNA-Testverfahren einzuleiten. Nachdem sie die für den Vaterschaftstest erforderlichen Überweisungsformalitäten erledigt hatte, begab sich Fatma D. mit ihrem Sohn zum Institut für Rechtsmedizin, um DNA-Proben abzugeben.
Hacı Sabancı beantragte beim Gericht eine einwöchige Fristverlängerung mit der Begründung, er befinde sich im Ausland.