Wie wirkt sich die Nachzahlung von Wehrdienstzeiten auf die Rente aus? Experte klärt auf
Die Sozialversicherungsexpertin und Abteilungsleiterin für Rentenrecht bei der SGK, Nergis Şimşek, erläuterte die Auswirkungen der Nachzahlung von Wehrdienstzeiten auf die Rentenhöhe. Sie wies auf die Bedeutung der richtigen Wahl der Bemessungsgrundlage für die Nachzahlung hin und bewertete zudem den Einfluss des Wehrdienstes aus den Jahren 1997-1998 auf die Rentenzahlungen.
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Zum Jahresende laufen die Berechnungen sowohl für die Anpassungen der Renten als auch für die Löhne der Arbeitnehmer. Unterdessen verfolgen die Bürger auch den Prozess bezüglich ihrer Rentenansprüche.
Die Sozialversicherungsexpertin und Leiterin der Abteilung für Rentenrecht bei der SGK, Nergis Şimşek, erklärte in ihrem in der Zeitung Cumhuriyet veröffentlichten Artikel, 'wie sich der Wehrdienst-Nachkauf auf die Altersrente auswirkt'.
Şimşek schrieb auf eine ihr zugesandte Nachricht mit dem Wortlaut: "Mein Versicherungsbeginn war der 01.07.1996 und ich habe meinen Wehrdienst zwischen dem 09.05.1997 und dem 10.11.1998 für 540 Tage geleistet. Um von den Vorteilen des Jahres 2024 zu profitieren, werde ich dieses Jahr meinen Rentenantrag stellen, bin mir jedoch unsicher, wie stark sich der Nachkauf meines Wehrdienstes auf meine Rente auswirken würde und auf welcher Grundlage ich den Nachkauf tätigen sollte", zusammenfassend Folgendes:
"Bei der Berechnung der Altersrente werden Wehrdienst-Nachkäufe für diejenigen, die ihren Wehrdienst wie Sie nach Beginn der Versicherungspflicht geleistet haben, den entsprechenden Jahren als Tage und Einkommen zugerechnet, wodurch sowohl die Einkommenswerte als auch die Rentenbemessungssätze beeinflusst werden.
Versicherte können zum Zeitpunkt des Antrags auf Nachkauf einen Betrag zwischen dem Mindest- und Höchstverdienst wählen. Bei der Festlegung des Nachkaufbetrags ist auf das Verhältnis zwischen Mindest- und Höchstverdienst in den Jahren zu achten, denen der Nachkauf als Einkommen zugerechnet wird. Wenn das Verhältnis in dem Jahr, für das das Einkommen gebildet werden soll, niedriger ist als das Verhältnis zum Zeitpunkt des Antrags, ist es vorteilhafter, den Nachkauf auf Basis des im betreffenden Jahr geltenden Verhältnisses vorzunehmen.
Denn durch die Zahlung geringerer Beiträge kann eine höhere Rente erzielt werden. Das Verhältnis zwischen Mindest- und Höchstverdienst im Jahr 1997, in dem Sie Ihren Wehrdienst leisteten, beträgt 1,717, im Jahr 1998 liegt es bei 1,643. Im Jahr 2024 beträgt das Verhältnis zwischen Mindest- und Höchstverdienst 7,5.
Selbst wenn Sie heute auf Basis des höchsten Verdienstes, also des 7,5-fachen des täglichen Mindestverdienstes, nachkaufen, wird Ihr Nachkauf bei der Anrechnung als Dienstzeit für die entsprechenden Jahre so gewertet, dass für 1997 maximal das 1,717-fache und für 1998 das 1,643-fache des Mindestverdienstes als Einkommen gebildet wird; diese Werte werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Daher kann es vorkommen, dass sich der Nachkauf, egal ob zum Mindest- oder Höchstbetrag, identisch auf Ihre Rente auswirkt.
Da Ihr Wehrdienst 230 Tage im Jahr 1997 und 310 Tage im Jahr 1998 umfasste und es sich um Jahre vor 2000 handelt, die in die Indikatorfeststellung einfließen, wird der Nachkauf von 540 Tagen bei der Rentenberechnung Ihren Rentenbemessungssatz definitiv erhöhen, da er zu den Tagen mit Beitragszahlung hinzugerechnet wird. Da jedoch die Anzahl der Jahre vor 2000, die in die Indikatorfeststellung einfließen, sowie die Einkommensbeträge wichtig sind, führt ein Wehrdienst-Nachkauf selbst über dem Mindestverdienst manchmal zu keiner Änderung des Indikators.
Egal, ob der Nachkauf auf Basis des Mindestverdienstes (115,2144 TL) oder des Höchstverdienstes der entsprechenden Jahre (192.928,7 TL) erfolgt, der berechnete Rentenbetrag bleibt gleich. Wenn Sie also Ihren Wehrdienst nachkaufen möchten, ist es in diesem Fall zu Ihrem Vorteil, den Nachkauf auf Basis des Mindestverdienstes vorzunehmen. Im Falle eines Nachkaufs ergibt sich eine Rentenerhöhung von 1000 TL."