Achtung beim Gebrauchtwagenkauf: Ab heute Pflicht!
Die 15-tägige zusätzliche Schutzfrist bei alten Versicherungspolicen für Gebrauchtwagen wurde abgeschafft. Es ist nun für den neuen Fahrzeughalter verpflichtend, vor dem notariellen Verkauf eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung auf den eigenen Namen abzuschließen.
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Der türkische Versicherungsverband (TSB) hat daran erinnert, dass die 15-tägige Frist für die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Gebrauchtwagenkäufen zum 5. Dezember 2024 ausgelaufen ist. Käufer von Gebrauchtwagen müssen nun zwingend vor Abschluss des Verkaufsvorgangs eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung auf ihren eigenen Namen nachweisen.
"KÄUFER MÜSSEN EINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN"
Laut der Erklärung des türkischen Versicherungsverbandes ist es für Käufer von Gebrauchtwagen nun verpflichtend, vor dem Verkaufsvorgang eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung auf ihren eigenen Namen abgeschlossen zu haben.
In der Erklärung wurde daran erinnert, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts (AYM), die zum 5. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, eine Änderung der "Verordnung über die Durchführung von Verkaufs-, Übertragungs- und Zulassungsdiensten für Fahrzeuge" bewirkt hat, die vom Innenministerium, der Generaldirektion für Sicherheit, als ausführende Behörde des Straßenverkehrsgesetzes herausgegeben wurde.
Mit dieser am 4. Dezember 2024 veröffentlichten Änderung wurde festgelegt, dass Fahrzeugkäufer vor dem Verkaufsvorgang eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung auf ihren eigenen Namen abgeschlossen haben müssen.
In der Erklärung, die sich auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts stützt, heißt es, dass Käufer von Gebrauchtwagen vor dem Verkauf eine gültige Kfz-Versicherung abschließen müssen. Dabei wurden folgende Aussagen getroffen:
"OHNE VERSICHERUNG IM SYSTEM WIRD DER NOTAR DEN VERKAUF NICHT BESTÄTIGEN"
"Ohne dass die Versicherungspolice im System erfasst ist, kann der Verkaufsvorgang durch die Notare nicht durchgeführt werden. Es wird erwartet, dass diese Regelung einen wichtigen Beitrag zum Versicherungssektor leisten wird.
Mit der neuen Regelung entfallen die zusätzlichen Prämienkosten, die sich aus der 15-tägigen Gültigkeit der Kfz-Versicherung der alten Fahrzeughalter nach dem Verkauf ergaben.
"BENACHTEILIGUNG ALTER FAHRZEUGHALTER WIRD VERHINDERT"
Darüber hinaus wird die Möglichkeit ausgeschlossen, dass neue Käufer ohne Versicherung am Straßenverkehr teilnehmen, und die Rechte der alten Fahrzeughalter werden geschützt. Basierend auf der Begründung der Entscheidung des Verfassungsgerichts, die am 5. Dezember in Kraft tritt, wurde die 'Verordnung über die Durchführung von Verkaufs-, Übertragungs- und Zulassungsdiensten für Fahrzeuge' durch das Innenministerium und das Justizministerium geändert."
In der Erklärung wurde betont, dass mit dieser veröffentlichten Änderung vor dem Fahrzeugverkauf geprüft wird, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung auf den Namen des Käufers besteht.
"VERSICHERUNGSPOLICE WIRD GEPRÜFT"
Mit dieser Regelung in der Verordnung über die Durchführung von Verkaufs-, Übertragungs- und Zulassungsdiensten für Fahrzeuge wurde die Feststellung einer gültigen Kfz-Versicherung auf den Namen der Personen, die das Fahrzeug übernehmen, zum Zeitpunkt des Verkaufs und der Übertragung zur Pflicht gemacht. In der Erklärung hieß es: "Der Verkaufsvorgang kann erst durchgeführt werden, nachdem die Notare geprüft haben, ob die Versicherungspolice gültig ist.
"DAS VERTRAUEN IN DIE VERSICHERUNG WIRD STEIGEN"
Diese Regelung wird zahlreiche positive Beiträge zum Versicherungssektor leisten. Die 15-tägige zusätzliche Schutzfrist bei alten Policen entfällt, der neue Fahrzeughalter wird daran gehindert, ohne Versicherung am Straßenverkehr teilzunehmen, und somit wird die Nutzung unversicherter Fahrzeuge abnehmen. Es wird erwartet, dass das Vertrauen in den Versicherungssektor steigt", hieß es.
"DIE LAST DER AGENTUREN WIRD SICH VERRINGERN"
In der Erklärung wurde zudem darauf hingewiesen, dass für die Agenturen keine zusätzliche Arbeitsbelastung entstehen werde; die Agenturen seien lediglich verpflichtet, die alte Police nach dem Fahrzeugverkauf zu stornieren, was zu einer Entlastung ihrer Arbeit führen werde.
Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass Bürger ihre Fahrzeugpapiere nach Ausstellung der Police erhalten können, jedoch im Falle eines nicht abgeschlossenen Verkaufs oder einer nicht abgeschlossenen Übertragung die auf den Namen des Käufers ausgestellte Kfz-Versicherungspolice auf Wunsch des Käufers storniert werden kann.
"BEI STORNIERUNG WIRD DIE POLICENPRÄMIE OHNE ABZUG ERSTATTET"
Es wurde erklärt, dass die für die stornierte Police gezahlten Prämien ohne jegliche Abzüge an den Käufer zurückerstattet werden: "Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und private Altersvorsorge (SEDDK) hat die notwendige Änderung des Rundschreibens bezüglich dieses Prozesses vorgenommen. Bürger, die vom Verkaufs- oder Übertragungsvorgang absehen, können ihre Policen stornieren und ihre Prämien zurückerhalten.
Diese Regelung wird sicherstellen, dass die Bürger sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Zuvor aufgetretene Benachteiligungen werden verhindert und die Nutzung unversicherter Fahrzeuge wird unterbunden", wurde mitgeteilt.