Geheimhaltung im Ermittlungsverfahren gegen das Ehepaar Polat

Für das Verfahren gegen das Ehepaar Dilan und Engin Polat, das wegen des Vorwurfs des „Gebrauchs von Betäubungsmitteln oder Stimulanzien“ vernommen wurde und Blutproben abgeben musste, wurde eine Geheimhaltungsanordnung erlassen. Anwältin Sevinç Horoz erklärte: „Die Berichte sind sauber, es ist erwiesen, dass sie keine Betäubungsmittel konsumiert haben.“

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Im Rahmen der Ermittlungen wegen „Gebrauchs von Betäubungsmitteln oder Stimulanzien“, die vom Büro für die Untersuchung von Schmuggel, Betäubungsmitteln und Wirtschaftsdelikten der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet wurden, wurden zahlreiche bekannte Persönlichkeiten vernommen.

Im Zuge der von der Istanbuler Provinzgendarmerie durchgeführten Operation wurden 18 Personen, darunter Dilan Polat, Engin Polat, Hadise Açıkgöz, İrem Derici, Kubilay Aka, Kaan Yıldırım, Berrak Tüzünataç, Demet Evgar Babataş, Duygu Özaslan Mutaf, Zeynep Meriç Aral Keskin, Özge Özpirinçci, die Anwältin Feyza Altun, Derin Talu, Deren Talu, Metin Akdülger, Ceren Moray Orcan und Mert Yazıcıoğlu, zur Abgabe von Aussagen und Blutproben zur Gendarmeriezentrale gebracht.

AUCH DAS EHEPAAR POLAT IST TEIL DER ERMITTLUNGEN

Zu den Personen, die im Rahmen der Ermittlungen zur Aussage geladen wurden, gehörte auch das Ehepaar Dilan und Engin Polat, das zuvor bereits im Zusammenhang mit einem Geldwäscheprozess inhaftiert war. Die Anwältin des Paares, Sevinç Horoz, äußerte sich zum Prozess und gab bekannt, dass für die Akte eine Geheimhaltungsanordnung erlassen wurde.

„KEIN KONKRETER VORWURF“

Horoz stellte klar, dass es sich bei dem Vorgang nicht um eine „Festnahme“, sondern um eine Vorführung zur Vernehmung handele. Anwältin Horoz erklärte dazu:

„Wir wissen derzeit nicht, warum wir geladen wurden. Es liegt kein konkreter Vorwurf vor. Außer der Aussage gibt es keine besonderen Forderungen. Meine Mandanten hatten bereits zuvor Blut-, Urin- und Haarproben abgegeben. Die Ergebnisse dieser Tests waren sauber. Unsere Erklärungen und Beweise dafür, dass sie keine Betäubungsmittel konsumiert haben, sind gesichert.“

„GEHEIMHALTUNGSANORDNUNG ERLASSEN“

Anwältin Horoz erklärte, dass die Geheimhaltungsanordnung für die Akte von der Staatsanwaltschaft erlassen wurde, und fügte hinzu: „Wir wurden darüber informiert, dass eine Anzeige vorliegt, aber der Inhalt wurde nicht mitgeteilt. Meine Mandanten haben die Vernehmung abgeschlossen und werden anschließend die Tests durchführen lassen. Dies ist keine Festnahme. Die vorliegenden Befunde bestätigen keinen Konsum von Betäubungsmitteln.“