Gemeinsame Erklärung von 31 Anwaltskammern gegen Zwangsverwalter: Verweis auf den Gemeinderat

31 Anwaltskammern, darunter die von Izmir, Diyarbakır, Antalya und Mardin, haben eine schriftliche Presseerklärung zur Ernennung von Zwangsverwaltern veröffentlicht.

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In der gemeinsamen Erklärung der Anwaltskammern zur Ernennung von Zwangsverwaltern heißt es: „Die Praxis der Zwangsverwaltung, bei der die Unschuldsvermutung verletzt und der Wählerwille ignoriert wird, verstößt eindeutig und in vielfältiger Weise gegen die Verfassung sowie gegen internationale Abkommen, deren Vertragspartei die Türkei ist.“

In der gemeinsamen Erklärung der Anwaltskammern wurde betont, dass die Zwangsverwaltung die Verfassung verletze. Die Erklärung der Anwaltskammern lautet wie folgt:

„Noch bevor die Tinte unter der rechtswidrigen Entscheidung zur Ernennung von Zwangsverwaltern für die Gemeinden Hakkari, Esenyurt, Mardin, Batman und Halfeti getrocknet war, haben wir erfahren, dass auch für die Gemeinden Tunceli und Ovacık Zwangsverwalter ernannt wurden. Das Prinzip des demokratischen Rechtsstaates beinhaltet die Verpflichtung, Grundrechte und Freiheiten zu schützen. Das durch Artikel 67 der Verfassung garantierte aktive und passive Wahlrecht ist nicht nur das grundlegendste Element einer demokratischen Gesellschaft, sondern auch Ausdruck eines Grundrechts.

Selbst wenn es rechtliche Probleme mit den durch die Ausübung des Wahlrechts gewählten Bürgermeistern gibt, sollte das anzuwendende Verfahren darin bestehen, dieses Problem durch den Wahlmechanismus der Gemeinderatsmitglieder untereinander zu lösen.

Die Praxis der Zwangsverwaltung, bei der die Unschuldsvermutung verletzt und der Wählerwille ignoriert wird, verstößt eindeutig und in vielfältiger Weise gegen die Verfassung sowie gegen internationale Abkommen, deren Vertragspartei die Türkei ist. Diese Praxis, bei der kein Zweifel daran besteht, dass sie sich zu einem administrativen Regime entwickelt hat, führt zu keinem anderen Ergebnis, als der Demokratie in der Türkei schweren Schaden zuzufügen, das Vertrauen der Wähler zu untergraben und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu schwächen. Die Praxis der Zwangsverwaltung, ein Überbleibsel der Ausnahmezustandsverwaltung, besitzt keinerlei rechtliche oder gesellschaftliche Legitimität.

Als Anwaltskammern betonen wir entschlossen, dass wir gegen das Zwangsverwalter-Regime sind, und fordern, dass diese rechtswidrige Entscheidung, die den Volkswillen usurpiert, unverzüglich rückgängig gemacht wird und der Wählerwille sowie die Rechtsstaatlichkeit respektiert werden.“