Generalstaatsanwaltschaft dementiert Berichte über Verbotsverfahren gegen CHP: „Desinformation“
Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul erklärte, dass Berichten, wonach in einem an die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof gerichteten Schreiben die Schließung der CHP gefordert worden sei, kein Glauben geschenkt werden dürfe.
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In der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft heißt es, dass in einigen sozialen Medien und visuellen Medienberichten heute Behauptungen verbreitet wurden, wonach in einer Anklageschrift und einem an die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof gerichteten Schreiben die Schließung der CHP gefordert worden sei. Diese Berichte seien als Desinformation einzustufen.
In der Erklärung heißt es weiter: „Unser Schreiben beschränkt sich lediglich auf die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an die Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof, nachdem bei der genannten Partei bestimmte finanzielle Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden.
Solchen Veröffentlichungen, die eindeutig auf Desinformation und böswillige Absichten abzielen, sollte kein Glauben geschenkt werden.“