Generalstaatsanwaltschaft legt Einspruch gegen die Freilassung von Feyza Altun ein!
Die Generalstaatsanwaltschaft Beykoz hat gegen die Freilassung von Feyza Altun Einspruch eingelegt.
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Nachdem die Anwältin Feyza Altun aufgrund eines Social-Media-Beitrags zum Thema Scharia festgenommen und nach ihrer Vorführung beim Gericht unter Auflagen wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, gibt es eine neue Entwicklung.
Die Generalstaatsanwaltschaft Beykoz hat gegen die Freilassung von Altun Einspruch eingelegt.
Der Einspruch der Staatsanwaltschaft wird nun vom zuständigen Friedensstrafgericht geprüft.
WAS WAR PASSIERT?
Die Anwältin Feyza Altun wurde wegen eines Social-Media-Beitrags zur „Scharia“ festgenommen, nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am frühen Morgen zum Justizgebäude in Beykoz gebracht und nach ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft mit dem Antrag auf Untersuchungshaft dem Friedensstrafgericht überstellt.
Das Gericht stufte eine Inhaftierung von Altun als „unverhältnismäßig“ ein und entschied, sie unter gerichtlichen Auflagen freizulassen, die ein Ausreiseverbot sowie die Pflicht beinhalten, sich zweimal wöchentlich bei der Polizei zu melden.